15.04.2019
Letztmalige Antragstellung bis zum 31.12.2019
Das Dorfentwicklungsverfahren in den Bad Hersfelder Ortsteilen Asbach, Beiershausen und Kohlhausen endet am 31.12.2019.
Förderanträge können aufgrund einer Neuregelung durch das zuständige Ministerium nunmehr bis zum 31.12.2019, Posteingang beim Landrat des Kreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung gestellt werden.
Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden! Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beabsichtigte Anträge zeitnah zu stellen.
Die Förderanträge müssen bis zum 31.12.2019 vollständig vorliegen, das heißt, mit allen erforderlichen Unterlagen wie Antragsformular, Gestaltungsgrundsätze, ggf. Beratungsprotokoll, Fotos, Lageplan, Angebote oder Kostenschätzung, sowie notwendige behördliche Genehmigungen (Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung etc.).
Hinsichtlich der Beantwortung von Fragen, ob die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme förderfähig ist und wie Sie Ihre Planungen am besten realisieren können, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
die zuständige Dorfentwicklungsbehörde beim Landrat des Landkreises
Hersfeld–Rotenburg, Frau Meeßen, Fachdienst Ländlicher Raum,
Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Tel. 06621/87-2219, Email:
E-Mail: johanna.meessen@hef-rof.de
der beauftragte Architekt für Privatberatung
Herr Guido Pardemann,
Telefon: 0361 / 222 98 13 ,
E-Mail: guido@architektur-pardemann.de
Technische Verwaltung Stadt Bad Hersfeld,
Frau Alles
Telefon: 06621 201318
E-Mail: petra.alles@bad-hersfeld.de
Bei Interesse vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Thomas Fehling
Auskunft erteilt: Johannes van Horrick, Telefon 066621 201-311
Weitere Informationen im Internet
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