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21.01.2021
Medizinische Masken in den städtischen Gebäuden und Einrichtungen verpflichtend
In den neuen hessischen Corona-Regeln, die ab Samstag, den 23. Januar 2021 in Kraft treten und (vorerst) bis zum 14. Februar gelten, wird unter anderem die Benutzung von medizinischen Masken OP-Masken oder FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften vorgeschrieben.
Schon ab sofort werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Gebäuden und Einrichtungen ausschließlich diese medizinischen Masken tragen. Eine entsprechende Anweisung hat Bürgermeister Thomas Fehling am Mittwoch herausgegeben.
Derzeit sind die Gebäude der Kreisstadt zwar für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist jedoch die persönliche Präsenz von Bürgerinnen und Bürgern in dringenden Einzelfällen geregelt. Besucherinnen und Besucher der städtischen Gebäude werden gebeten, ab sofort dabei ebenfalls medizinische Masken zu tragen.
Gleiches gilt für Besucher von öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien in Bad Hersfeld, soweit sie als Präsenzsitzungen stattfinden. Auch hier sind ab sofort und bis auf weiteres medizinische Masken Pflicht.
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