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Ausgabe 15/2017

Auflagen der Kommunalaufsicht zum städtischen Haushalt 2017

11.04.2017

Der Haushalt 2017 und das Haushaltssicherungskonzept für die Folgejahre waren von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt am 2. Februar beschlossen worden. Genau zu diesem Thema ging nun im Rathaus ein Schreiben von Landrat Dr. Michael Koch ein. Die Kommunalaufsicht beim Landkreis genehmigt die Haushalte der Städte und Gemeinden.

Koch würdigt in dem 45-seitigen Schreiben u.a. den vorgelegten ausgeglichenen Ergebnishaushalt - also das laufende Verwaltungsgeschäft - positiv als „Trendwende“ in den Konsolidierungsbemühungen der Stadt.

Für „nicht akzeptabel“ und nicht genehmigungsfähig sieht jedoch die Kommunalaufsicht das geplante Investitionsvolumen im Haushalt 2017 und dessen Finanzierungsgrundlagen an.

Insgesamt rund 18,1 Mio. Euro waren für 2017 als Investitionen eingeplant, zu deren Realisierung u.a. eine Netto-Kreditaufnahme von 12,468 Mio. Euro vorgesehen war.

Diese Netto-Neuverschuldung hat der Landkreis nun auf 7,9 Mio. Euro begrenzt. Die Konsequenz für die Stadtpolitik: Rund 4,6 Mio. Euro müssen eingespart werden, entweder durch Verschiebung oder Streichung von städtischen Investitionen oder durch Einnahmeerhöhungen.

Damit die Genehmigung der Kommunalaufsicht wirksam wird, sind darum zwei Auflagen zu erfüllen.

1. Die Stadtverordnetenversammlung muss eigenverantwortlich das bisher veranschlagte Investitionsvolumen an die o.g. reduzierten Finanzierungsmittel angleichen. Die Haushaltssatzung ist also entsprechend zu ändern und ein ausdrücklicher „Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfügung“ zu fassen.

2. Darüber hinaus sind die geplanten Kreditaufnahmen jeweils zur Einzelgenehmigung beim Landkreis vorzulegen.

Die nächste Gelegenheit für die Stadtpolitiker, die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Haushaltes 2017 zu schaffen, wäre ein Beschluss in der Sitzung am 4. Mai.

Bürgermeister Thomas Fehling hat dem Magistrat in seiner gestrigen Sitzung Vorschläge unterbreitet, wie die Einsparungen von 4,6 Mio. Euro für den Haushalt 2017 umgesetzt werden können. Er sieht sich bestätigt, dass es kein „weiter so beim Schuldenmachen“ geben kann.

Das Gremium schickte die Vorlage dann auch auf die „Reise“ in die Gremien. Die städtischen Ausschüsse werden sich im April mit den Vorgaben der Kommunalaufsicht befassen.

Bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist die Haushaltsgenehmigung formal nicht erteilt und es bleibt bei der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“: Bürgermeister und Stadtverwaltung dürfen nur für bestimmte Pflichtaufgaben Geld ausgeben.

 

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