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Ausgabe 14/2015

Änderung des Flächennutzungsplans: Stadt will keine weiteren Windkraftanlagen in Bad Hersfeld

31.03.2015

Im April-„Sitzungszug“ der städtischen Gremien soll der Flächennutzungplan (FNP) der Kreisstadt geändert werden. Das hat der Magistrat in seiner Sitzung vom 30. März empfohlen. Es geht bei den Änderungen um das Thema Windkraft: Neben den schon genehmigten Standorten Wehneberg und Roteberg sollen keine weiteren Windkraftanlagen auf Bad Hersfelder Stadtgebiet mehr möglich sein.

Die FNP-Änderung muss im Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt sowie in der abschließenden Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden, um rechtskräftig werden zu können.

Mit dem Änderungsbeschluss soll ein Kapitel beendet werden, dass die Stadtpolitiker, beginnend im Jahr 2011, vor allem in den letzten 15 Monaten in Atem gehalten hatte:

  • Im Januar 2014 wurde in den städtischen Gremien umfangreich über die Historie der Windkraft am Wehneberg seit 2011 bis 2014 berichtet. Die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sollten bearbeitet werden. Zu dem damaligen Zeitpunkt waren neben der Änderung des Flächennutzungsplanes noch der Antrag eines Investors auf Genehmigung von acht Windkraftanlagen am Wehneberg sowie die Aufstellung des Regionalplanes unterwegs.
  • Am 22.01.2014 wurde die Entscheidung über die Änderung des FNP im Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt zurückgestellt. Mehrheitlich wurde beschlossen, die Genehmigung für den Wehneberg durch das Regierungspräsidium abzuwarten.
  • Dies hat daraufhin mit zwei Bescheiden vom Februar 2014 insgesamt sechs Windkraftanlagen auf dem Wehneberg genehmigt. Diese befinden sich derzeit schon im Betrieb. Auf den Bau einer siebten Anlage hat der Betreiber AboWind aus technisch-wirtschaftlichen Erwägungen verzichtet.
  • In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2014 wurde die Fortsetzung des FNP-Verfahrens beschlossen, um auf Bad Hersfelder Stadtgebiet zumindest zukünftig Windkraftanlagen auszuschließen. Einen Monat später wurde über die Anregungen und Belange der vorgezogenen Beteiligungen befunden und die Offenlage beschlossen. Diese wurde umgehend mit den gesetzlichen geforderten Fristen im Zeitraum 26.11. bis 31.12.2014 durchgeführt.
  • Just in diesem Zwischenstadium verwies die Gemeinde Friedewald auf neue eigene Planungen auf Ihrem Gebiet (Roteberg). Hier solle ein Windpark, zunächst mit sieben, nunmehr mit fünf Anlagen entstehen. Zwei davon werden auf der Hersfelder Gemarkung stehen. Der Investor ist sich mit dem Grundstückseigentümer einig und betreibt das Bundesimmissionsschutz-Verfahren zur Genehmigung. Das Regierungspräsidium hat im Februar 2015 diese Anlagen auf dem Roteberg genehmigt.

Aus dieser Faktenlage heraus wird vom Magistrat nun empfohlen, die im Teilregionalplan Energie ausgewiesenen Vorranggebiete Wehneberg und Roteberg auch in den Flächennutzungsplan der Stadt aufzunehmen und für das restliche Stadtgebiet weitere Vorrangflächen auszuschließen. Auch die in früheren Entwürfen enthaltende Vorrangfläche Tageberg ist nicht mehr ausgewiesen, da avifaunistische Gründe dies nahe legen.

Dass die hier dargelegte Chronologie der Fakten durchaus unterschiedliche politische Wertungen erlaubt, zeigt die folgende Pressemitteilung:

Weitere Infos im Internet

 

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