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Ausgabe 05/2016

Parktscheinbezahlung mit Smartphone oder Tablet soll im Ortsrecht verankert werden

02.02.2016

Bundesweit ist es in verschiedenen Kommunen möglich, neben der Entrichtung der Parkgebühren an Parkscheinautomaten auch über eine "App" (Anwendung auf einem Smartphone bzw. Tablet) minutengenau die Parkgebühren zu entrichten. Die Parkgebührenordnung der Kreisstadt sieht diese Möglichkeit bisher nicht vor.

Vorteilhaft für Nutzer ist, dass hierbei nur die Parkgebühren zu entrichten sind, die der tatsächlichen Parkdauer entsprechen. Bürger/Touristen mit einer unvorhersehbaren Parkdauer müssen ihren Aufenthalt zeitlich nicht abschätzen. Daher entfällt ein Nachkaufen eines neuen Parkscheins.

Zusätzlich wird der Wohnmobilstellplatz Geistal (Am Schwimmbad) in die Parkgebührenordnung als gebührenpflichtige Parkzone für Wohnmobile aufgenommen.

Es wird daher vom Magistrat vorgeschlagen, die Parkgebührenordnung zum 01.03.2016 entsprechend zu ändern. Beraten und entscheiden müssen nun der Haupt- und Finanzausschuss und schließlich die Stadtverordnetenversammlung.

Sollte die Politik somit den rechtlichen Rahmen aktualisieren, wäre der Weg frei für die paraktische Umsetzung des Bezahlens mit mobilen Endgeräten in Bad Hersfeld. Hierzu hat die Stadtverwaltung vorsorglich ein Anforderungsprofil für "Apps" erstellt. Zudem wurde ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren mit verschiedenen Anbietern von Bezahlsystemen in die Wege geleitet. Dabei werden die Unternehmen ihre Produkte und Anpassungen vorstellen, danach könnte ein Auswahlprozess einsetzen.

 

 

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