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Bauen & Wohnen2023: Bebauungsplan Nr. 7.7 - 1. Änderung
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Bebauungsplan 7.7 - 1. Änderung "Autohof Bad Hersfeld A4" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in Ihrer Sitzung am 02.02.2023 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.7 “ Autohof Bad Hersfeld A4“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens  nach  Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Verfahrensart

Da die Grundzüge der ursprünglichen Bauleitplanung nicht berührt werden, erfolgt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 7.7 „Autohof Bad Hersfeld A4“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die 1. Änderung sieht eine Nutzungsänderung in den Baugebieten 3 und 4 vor. Planungsrechtlich ist der Bau von weiteren Tanksäulen im Bereich des Bebauungsplanes nicht gesichert. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Bad Hersfeld daher in erster Linie das Ziel, dieses Problem zu beheben und das Areal weiter zu fördern. Die Ausweisung einer Tankstelle erfolgt für das Baugebiet 3. In Baugebiet 4 werden – neben den derzeit bereits aufgeführten Nutzungen einer Beherbergungsstätte und Kfz-Dienstleistungen – Stellplätze als zulässige Nutzung aufgeführt.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Baugebiet 3 auf dem Flurstück 73/16 mit einer Größe von 6.092 m2 und Baugebiet 4 auf dem Flurstück 73/9 mit 6.303 m2 der Flur 14 in der Germarkung Bad Hersfeld. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 1,23 ha.

Der Geltungsbereich ist aus den Markierungen der folgenden Abbildungen ersichtlich:

Lage des Geltungsbereiches

Bebauungsplan Entwurf (Stand 03.01.2023)

Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches Abb. 2: Bebauungsplan Entwurf (Stand 03.01.2023)

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, liegt in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom

 

17. Februar 2023 bis einschließlich 21. März 2023

 

während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten:  vormittags nachmittags
Montag und Dienstag:   09:00-12:00 Uhr 14:30-15:30 Uhr
Donnerstag:         09:00-12:00 Uhr 15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag:   09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

 

Bebauungsplanentwurf und Begründung

Bebauungsplan Nr. 7.7 - 1. Änderung "Autohof Bad Hersfeld A4" - Entwurf

Bebauungsplan Nr. 7.7 - 1. Änderung "Autohof Bad Hersfeld A4" - Begründung

 

Umweltbezogene Infomationen (zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 7.7)

Verkehrsuntersuchung

Schallimmissionsprognose

Schallimmissionsprognose - 1. Ergänzung

Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 7.7

 

Wichtige Hinweise:

- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

  

 

 

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