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Bauen & Wohnen2015: Nutzungsänderungsverfahren Rechberggelände
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6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS (IM GENEHMIGUNGSVERFAHREN)

Nutzungsänderungsverfahren

Objekt Nr. 007-H-2013

Die Grundstücke befinden sich südlich des Stadtkerns auf dem sogenannten Rechberggelände und gehören zur direkten Innenstadtnachbarschaft. Der räumliche Geltungsbereich wird von der Heinrich-von-Stephan-Straße, der Berliner Straße und der Hainstraße eingerahmt und betrifft in der Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 44, die Flurstücke 241/63 und 241/73.

Derzeit ist das Gelände der Post (Flurstück 241/73) als Mischgebiet ausgewiesen und grenzt in unmittelbarer Nachbarschaft an das als Sondergebiet mit derzeitiger Sortimentsbegrenzung ausgewiesene Areal (Flurstück 241/63). Hier befinden sich gewerblich genutzte bebaute Flächen.

Aufgrund der geplanten baulichen Vorhaben im Plangebiet und der veränderten Nutzung ist ein sogenanntes Nutzungsänderungsverfahren erforderlich. Für das Vorhaben muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zur Vorbereitung und zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung der beschriebenen Ziele, soll hierbei die Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Hersfeld dienen.

Erlauterungsbericht

Planungsentwurf

 

(nicht rechtskräftig)

 

 

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