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06.11.2018

Tauben füttern verboten – aus guten Gründen!

Es wirkt zunächst vielleicht als menschliche Geste, wenn tierliebende Bürgerinnen und Bürger in der Bad Hersfelder Innenstadt Tauben füttern. Aber: Es ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern schafft jede Menge neue Probleme – und das leider in steigendem Maße.

Im öffentlichen Raum wird meist privates Futter verstreut; zum Teil wird aber auch das von der Stadt gekaufte Taubenfutter, das eigens für den Taubenturm am Stadtring vorgesehen ist, dort unrechtmäßig entnommen und in der Innenstadt unter Bänke, in Hecken und auf das Pflaster gestreut (z.B. in der Breitenstraße oder auch um die Stadtkirche).

Die Tauben tragen mit ihrem aggressiven Kot selbst schon zur Verunreinigung der Stadt bei und schädigen privates und öffentliches Eigentum. Eine weitere Folge: Wo Tauben sind, kommen auch die Ratten, die ebenfalls durch das Futter angelockt werden. Davon können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Grünanlagenkolonnen regelmäßig „ein Lied singen“: Wenn sie in der Nähe von solchen Tauben“futterplätzen“ Hecken oder Sträucher gießen, kommen ihnen die Nager gleich im Dutzend entgegen.

Kein sehr appetitliches Bild, sich vorzustellen, dass Bürgern, Besuchern und Einkaufskunden in unserer Fußgängerzone zukünftig die Nagetiere vermehrt über den Weg laufen.

Eine zweite negative Folge des Taubenfutters ist die Keimung der Körner. Die städtische Pflegekolonne hat dann die Probleme mit dem aufkeimenden Unkraut in den Pflanzflächen und vor allem in den Pflasterfugen! Ein Herbizideinsatz ist nicht erlaubt und ein Abflammen des Unkrautes bringt nur mäßigen Erfolg, da es regelmäßig wiederholt werden muss und auch nicht überall möglich ist.

Die Folge: Um der Unkrautentwicklung vorzubeugen, muss das Vogelfutter mit Hilfe von Blasgeräten, Kehrmaschine und auch manuell mit dem Besen beseitigt werden. Das ist allerdings zeitaufwändig und bindet Kräfte, die an anderer Stelle dringend benötiget werden! Ein Aufwand, den alle Bürgerinnen und Bürger mittragen.

Zum dritten werden die städtischen Bemühungen im Taubenprojekt durch das wilde Füttern in der Innenstadt untergraben. Im besagten Taubenturm in der Grünanlage zwischen Dudenstraße und Schillerplatz werden die Tauben betreut und artgerecht mit Futter versorgt. Die Stadt versucht mit Partnern, durch räumliche Konzentration, durch Austausch von Eier und andere Maßnahmen Einfluß zu nehmen auf die Taubenpopulation in der Kernstadt.

Seit 2007 ist in Bad Hersfeld das Füttern von Wildtauben oder verwilderten Haustauben im öffentlichen Raum verboten. Die städtische Gefahrenabwehrverordnung untersagt in § 5 (3) das Auslegen oder Austreuen von Futter- und Lebensmitteln zu diesem Zweck.

Und in § 13 der gleichen Verordnung wird man darüber aufgeklärt, dass bei Zuwiderhandlung die Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen zwischen fünf und fünftausend Euro geahndet. Zuständig ist hier der städtische Fachbereich Ordnungsdienste (Am Markt 16).

Wir wollen natürlich keinesfalls dem österreichischen Sänger Georg Kreisler das Wort reden, der einst sang „Gehn wir Tauben vergiften im Park“. Das geht zu weit! Aber: Tauben füttern ist auch kein Kavaliersdelikt, weder in den Folgen, noch in den Strafen.

Die Mutigen unter Ihnen fordern wir auf, entsprechende Mitbürgerinnen und Mitbürger auf ihr Fehlverhalten anzusprechen – oder sie bei der Ordnungsbehörde zu melden.

Angesprochen sind aber auch die Tierfreunde, die bisher gezielt im Stadtgebiet Futter ausgebracht haben. Ihnen bietet sich die Möglichkeit, aktiv am Runden Tisch des Taubenprojektes bei der Betreuung der Tiere mitzuarbeiten. Mit einer entsprechenden Erlaubnis der Ordnungsbehörde können die Tiere an genehmigten Futterplätzen mit artgerechtem Futter versorgt werden. Wer Interesse hat – Frau Chanda Heß in der Stadtverwaltung ist Ihre Ansprechpartnerin (Tel. 06621 201-312, Email chanda.hess@bad-hersfeld.de ).


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