28.12.2018
Der Fachbereich Ordnungsdienste der Kreisstadt weist darauf hin, dass der Linggplatz zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht geeignet ist. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist hier nicht erlaubt. Grund ist das besondere Gefahrenpotential durch die dort aus Anlass des Wintermarktes platzierten Holzhütten.
Ausweichmöglichkeiten zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht sind, soweit Personen und Sachen nicht gefährdet werden und mit den Feuerwerkskörpern ordnungsgemäß umgegangen wird, die ersten sechs Parkreihen auf dem Marktplatz ab Höhe Konrad-Duden-Bibliothek, die für den Parkverkehr vom 31.12.2018, 13:00 Uhr bis 01.01.2019, 12:00 Uhr, gesperrt sind.
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