Aktuelles

01.11.2023

Städtische Informationen zur Rattenbekämpfung

Informationen zur Rattenbekämpfung und präventive Maßnahmen  zur Verhütung von Rattenbefall

Insbesondere in den warmen Monaten sind Ratten wieder häufiger zu sehen, jedoch stellt die Rattenpopulation ganzjährig ein Problem dar: In der Kanalisation, an Gewässerrändern und in der Nähe des Menschen fühlen sich Ratten wohl. Fällt das Nahrungsangebot üppig aus, vermehren sich die schlauen Nagetiere schneller. Deshalb sollten regelmäßig Maßnahmen ergriffen werden, um eine Rattenplage zu verhindern.

Aufgrund von § 9 Absatz 2 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schäd­linge (Schädlingsbekämpfungsverordnung), vom 18. Mai 1971 (BGBl. I S. 1012), in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions­krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz), vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), in den zur Zeit geltenden Fassungen, kann die Kreisstadt Bad Hersfeld als zuständige Gefahrenabwehrbehörde, zur Abwehr von Gesundheitsgefahren, eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion anordnen. Dies gilt auch in Einzel­fällen, wenn auf einem oder mehreren bestimmten Grundstücken Rattenbefall fest­gestellt wurde.

Verpflichtet zur Rattenbekämpfung sind jedoch Eigentümer von bebauten und un­bebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grund­stücke, Lager- und Schuttplätze, Kanalisation, Garten- und Parkanlagen, Friedhöfe und Eisenbahnanlagen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten, bei ei­ner allgemeinen oder in Einzelfällen angeordneten Bekämpfungsaktion, Rattenvertil­gungsmittel in ausreichender Menge auszulegen oder auslegen zu lassen. Für die Schädlingsbekämpfung ist neben dem Eigentümer derjenige verantwortlich, der die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt.

Durch die Rattenbekämpfungsaktion dürfen Menschen und Tiere nicht gefährdet werden. Die Bekämpfung der Ratten hat daher ausschließlich durch Auslegen von Giftködern in dafür geeigneten Köderbehältern und an Stellen zu erfolgen, die nicht für Kinder oder andere Personen, Säugetiere oder Vögel erreichbar sind.

Da der Umfang sowie die Art und Weise der Bekämpfungsmaßnahme im Einzelfall besondere Sachkunde erfordert, wird empfohlen, Fachkräfte mit der Schädlingsbe-kämpfung zu beauftragen.

Jeder Einzelne kann durch entsprechendes Verhalten dazu beitragen, dass sich die Rattenpopulation in Grenzen hält.

Den Ratten keine Nahrung bieten:

  1. Abfälle stets verschlossen an einem sicheren Ort aufbewahren.
  2. Gefüllte Abfallsäcke und Biobeutel erst kurz vor der Abholung rausstellen.
  3. Keine organischen Abfälle oder Speisereste über Toilette oder Spülbecken entsorgen. Dadurch werden Ratten ins Haus gelockt oder können sich in der Kanalisation schneller vermehren.
  4. Keine Speisereste (Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Brot, Obst, Eierschalen, Kartoffel- und Gemüsereste, etc.) auf den Komposthaufen werfen!
  5. Kein Futter für Haustiere draußen stehen lassen!
  6. Wildlebende Tiere nicht füttern. Von der Fütterung profitieren auch die Ratten!
  7. Vogelfutter darf nicht erreichbar sein!
  8. Reifes Obst und Beeren ernten, Fallobst regelmäßig einsammeln!

Den Ratten keinen Unterschlupf bieten:

  1. Sträucher, Hecken, Büsche, Bodenecker und Kletterpflanzen im Garten kurz halten oder auslichten.
  2. Öffnungen zur Lüftung in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern zu verse­hen, damit Ratten nicht ins Gebäude gelangen.
  3. Sinnvoll ist der Einbau von Rückstauklappen in Abflusssystemen.
  4. Defekte Kanalrohre und Kontrollschächte ziehen Ratten an und sollten zügig repariert werden.
  5. Auf Lagerung von verschiedenem Unrat im Garten oder auf der Terrasse, wie Sperrmüll oder Baumaterialien verzichten, so bietet man Unterschlupf und Möglichkeiten für Nachtquartiere!

DER MAGISTRAT
DER KREISSTADT BAD HERSFELD
- Fachbereich Ordnungsdienste -
Breitenstraße 57
36251 Bad Hersfeld
E-Mail: od@bad-hersfeld.de

Das Informationsblatt der städtischen Ordnungsdienste finden Sie hier zum Ansehen oder herunterladen: https://www.bad-hersfeld.de/download/bad-hersfeld_hinweise_ratten_a4.pdf


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