Bebauungsplan Nr. 6.9.4 "Gewerbepark Helfersgrund - Hohe Luft"
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 für den Bebauungsplan Nr. 6.9.4 „Gewerbepark Helfersgrund – Hohe Luft“ den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Für diese Planung wurde in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 20.01.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 15.02.2021 bis zum 17.03.2021 statt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Kreisstadt Bad Hersfeld plant die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen im Osten des Stadtgebietes. Hierzu soll die ehemals als Grünland sowie als landwirtschaftliche Betriebsstätte genutzte Fläche zwischen dem Gewerbepark „Hohe Luft“ (ehemalige Kaserne) und der Autobahn A4 als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Durch die Ausweisung als Gewerbefläche erfährt der Gewerbepark „Hohe Luft“ eine kostengünstige und zweckmäßige Arrondierung. Die verkehrliche Erschließung des Geltungsbereiches ist über einen Anschluss an die bestehende Rudolf-Grenzebachstraße vorgesehen. Zur besseren Nutzbarkeit wird das Gelände durch Erdarbeiten profiliert.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.9.4 „Gewerbepark Helfersgrund – Hohe Luft“ beinhaltet die in der Flur 12 der Gemarkung Bad Hersfeld gelegenen Flurstücke Nr. 89/8 und 167/6. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Bekanntmachung der erneuten Offenlage (verkürzt) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Nach Durchführung der ersten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ergaben sich für die Planung noch Änderungen, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber der ersten Entwurfsfassung haben sich die nachstehenden Änderungen ergeben:
- Reduktion der privaten Grünfläche sowie der Pflanzflächen,
- Anpassung der überbaubaren Flächen,
- Anpassung/ Ergänzung der Festsetzung zum Ausgleich,
- Aufnahme einer Festsetzung zum Schallschutz,
- Anpassung der Maßnahmen hinsichtlich Gebäude bewohnender Fledermäuse,
- Anpassung von Begründung und Umweltbericht sowie des Landschaftspflegerischen und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für die geänderten Sachverhalte.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. v. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der zugehörigen Unterlagen öffentlich ausgelegt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen verkürzt. Zudem wird bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit
von Fr., den 31. März 2023 bis einschließlich Mi., den 19. April 2023
während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
sowie nach Terminvereinbarung (Telefon 06621-201788, 201780, 201796) für jede/n zur Einsicht öffentlich aus.
Download der Planunterlagen:
02 Begründung und Umweltbericht
03 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
04 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Realnutzungs- und Biotoptypenkarte
05 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
07 Umweltrelevante Stellungnahmen
Wichtige Hinweise
- Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden – jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden im Auslegungszeitraum auch über das hessische Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.
Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den oben angegebenen Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.
Für den Bauleitplan sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Umweltbericht, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB. Er enthält Informationen zur Bestandsaufnahme und zur Bewertung der wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter.
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag: Dieser stellt die Belange der Landschaftspflege sowie des Naturschutzes im Plangebiet dar und behandelt die Eingriffsregelung (Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, Eingriffsbeurteilung).
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten sowie die Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.
- Immissionsschutz-Gutachten – Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 6.9.4 in Bad Hersfeld.
Bestandteil der Offenlage-Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Kreisstadt Bad Hersfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Thema Kompensation
- Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Naturschutz: Ausgleich durch ein sog. Wald-Ökokonto.
Thema Wasser
- Regierungspräsidium Kassel, Kommunales Abwasser, Gewässergüte: Entwässerungsplanung, Hinweis auf Erlaubnisanträge, Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung.
- Regierungspräsidium Kassel, Industrielles Abwasser, Wassergefährdende Stoffe, Salzwasserentsorgung: Anforderungen bzgl. des Umgangs mit Niederschlagswasser.
- K+S Minerals and Agriculture GmbH: Hinweis auf Grundwassermessstellen.
- Stadt Bad Hersfeld, Fachbereich Technische Dienste/ Abwasserbetrieb: Führung der Niederschlagsentwässerung.
Thema Boden
- Regierungspräsidium Kassel, Altlasten, Bodenschutz: Vorlage des Bodengutachtens zur abschließenden Beurteilung.
Thema Schall
- Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz und Energiewirtschaft: Eingangsparameter der Schallimmissionsprognose, Festsetzungsvorschlag des Prognosegutachtens, Einhaltung der Schalldämmmaße.
Bad Hersfeld, den 30.03.2023