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KlimaschutzFörderung Photovoltaik
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Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen

Die Kreisstadt Bad Hersfeld stellt ab dem 1. April 2023 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereit.

Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Die städtischen Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro werden jeweils zur Hälfte auf folgende Anlagen-Typen aufgeteilt.

1. Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Wechselrichterausgangsleistung kleiner 600 Watt. Für diese Anlagen wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro je Anlage (Brutto) gewährt.

Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.

2. Dach- und Fassadenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:

  1. 50 Euro je kWp installierte Leistung - bedeutet mind. 250 Euro bis max. 500 Euro für eine Anlage ohne Speicher
  2. Pauschale Erhöhung um 500 Euro als Investitionszuschuss für einen Batteriespeicher

Hinweis: Für den Programmteil "Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen"  bitte keine Anträge mehr stellen, da das Budget von 25.000 Euro bereits deutlich überschritten wurde. Es können jedoch weiterhin Anträge für "Balkonkraftwerke" gestellt werden. (Stand 20.04.2023 Aktuelles aus der Verwaltung)

Mit diesen Fördersummen können somit 250 steckerfertige-PV-Anlagen sowie etwa 35 Dach- und Fassadenanlagen (mit- und ohne Speicher) in Bad Hersfeld gefördert werden.

Die Kreisstadt rechnet damit, dass mit dem Förderprogramm Gesamtinvestitionen in PV-Anlagen von etwa 320.000 bis 510.000 Euro ausgelöst werden. Nach Prognosen der Stadt ergibt sich durch die Förderung eine Reduzierung von CO2-Emissionen im Stadtgebiet von rund 100 Tonnen pro Jahr.

Ein erster Zwischenbericht zur Wirkung der Förderrichtlinie wird im Juli 2023 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Antragstellung ab dem 1. April 2023 möglich

Förderrichtlinie

Interessierte können ab dem 1. April 2023 Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen. Sie treten mit Wirkung zum 1. April 2023 in Kraft und sind bis 31. Dezember 2023 gültig.

Antragstellung

Die Antragstellung hat vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme zu erfolgen (es gilt das Auftragsdatum). Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:

  • dem ausgefülltem Antragsformular (siehe unten)
  • dem Kostenangebot eines Lieferanten bei Dach-, Fassaden- oder Freiflächenanlagen oder bei steckerfertigen Anlagen
    aus der Bestellung, Auftragsbestätigung oder Rechnung eines Händlers
  • Nur bei Mietern: der Zustimmung des Vermieters (Download des Formulars)
  • Nur bei Baudenkmälern oder Gebäuden im Denkmalbereich: einer denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Download des Formulars).

Den Antrag selbst (inklusive Upload der o.g. Anlagen) können Sie online innerhalb weniger Minuten auf diesem Portal durchführen:
Antrag auf Förderung einer privaten Photovoltaik-Anlage

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Antrages wird dieser direkt und automatisch per E-Mail bei der Stabstelle Klimaschutz der Stadt Bad Hersfeld eingereicht; zudem können die Antragstellenden sich die Antragsunterlagen für den eigenen Nachweis herunterladen.

Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.


Nach einer Förderzusage

Wenn der PV-Antrag von der Stadt Bad Hersfeld gefördert wird, erhalten die Antragstellenden einen Förderbescheid von der Stadt Bad Hersfeld - und die geförderte Maßnahme kann dann umgesetzt werden!

  • Die letzendliche Inbetriebnahme der Dach-, Fassaden- oder Freiflächenanlage wird vom Installationsbetrieb/Elektrofachbetrieb an die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH gemeldet. Die Stadtwerke stellen dafür ein Formular zur Verfügung, dass vom Installationsbetrieb/ Elektrofachbetrieb ausgefüllt und unterzeichnet wird (hier Download des Formulars für Dach-, Fassaden. und Freianlagenanlagen).
  • Für die Inbetriebnahme von steckerfertigen Anlagen können die Antragsstellenden das entsprechende Formular selbst ausfüllen, unterzeichen und an die Stadtwerke senden. (Download des Formulars für steckerfertige Anlagen).

Eine Kopie dieser Meldebestätigung senden die Antragstellenden bitte zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Download) bitte entweder per E-Mail an klimaschutz@bad-hersfeld.de oder schriftlich an folgende Postadresse:

Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld
Stabsstelle Klimaschutz
Am Treppchen 1
36251 Bad Hersfeld

Der Verwendungsnachweis ist  Voraussetzung zur Auszahlung des Zuschusses. Er muss spätestens zwei Monate nach der Inbetriebnahme  eingereicht werden.

 

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