Die Kreisstadt Bad Hersfeld stellt ab dem 1. April 2023 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereit.
Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Die städtischen Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro werden jeweils zur Hälfte auf folgende Anlagen-Typen aufgeteilt.
1. Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Wechselrichterausgangsleistung
Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.
2. Dach- und Fassadenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:
Hinweis: Für den Programmteil "Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen" bitte keine Anträge mehr stellen, da das Budget von 25.000 Euro bereits deutlich überschritten wurde. Es können jedoch weiterhin Anträge für "Balkonkraftwerke" gestellt werden. (Stand 20.04.2023 Aktuelles aus der Verwaltung)
Mit diesen Fördersummen können somit 250 steckerfertige-PV-Anlagen sowie etwa 35 Dach- und Fassadenanlagen (mit- und ohne Speicher) in Bad Hersfeld gefördert werden.
Die Kreisstadt rechnet damit, dass mit dem Förderprogramm Gesamtinvestitionen in PV-Anlagen von etwa 320.000 bis 510.000 Euro ausgelöst werden. Nach Prognosen der Stadt ergibt sich durch die Förderung eine Reduzierung von CO2-Emissionen im Stadtgebiet von rund 100 Tonnen pro Jahr.
Ein erster Zwischenbericht zur Wirkung der Förderrichtlinie wird im Juli 2023 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Förderrichtlinie
Interessierte können ab dem 1. April 2023 Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.
Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen. Sie treten mit Wirkung zum 1. April 2023 in Kraft und sind bis 31. Dezember 2023 gültig.
Antragstellung
Die Antragstellung hat vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme zu erfolgen (es gilt das Auftragsdatum). Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:
Den Antrag selbst (inklusive Upload der o.g. Anlagen) können Sie online innerhalb weniger Minuten auf diesem Portal durchführen:
Antrag auf Förderung einer privaten Photovoltaik-Anlage
Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Antrages wird dieser direkt und automatisch per E-Mail bei der Stabstelle Klimaschutz der Stadt Bad Hersfeld eingereicht; zudem können die Antragstellenden sich die Antragsunterlagen für den eigenen Nachweis herunterladen.
Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Nach einer Förderzusage
Wenn der PV-Antrag von der Stadt Bad Hersfeld gefördert wird, erhalten die Antragstellenden einen Förderbescheid von der Stadt Bad Hersfeld - und die geförderte Maßnahme kann dann umgesetzt werden!
Eine Kopie dieser Meldebestätigung senden die Antragstellenden bitte zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Download) bitte entweder per E-Mail an klimaschutz@bad-hersfeld.de oder schriftlich an folgende Postadresse:
Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld
Stabsstelle Klimaschutz
Am Treppchen 1
36251 Bad Hersfeld
Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung zur Auszahlung des Zuschusses. Er muss spätestens zwei Monate nach der Inbetriebnahme eingereicht werden.
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