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Gewerbe & IndustrieBauleitplanung Schilde-Park
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Bauleitplanung Schilde-Park

Sachverhalt und Begründung für die Änderung des Bebauungsplanes 4.11. 1. Änderung "Homberger Straße - Dippelstraße"
"Schilde-Park"

Nach Verlagerung der Firma Grenzebach BSH hat sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Babcock / Grenzebach BSH - das sogenannte Schilde-Areal - in Innenstadtrandlage stark verändert. Die Veranstaltungshalle und die Stockwerkshallen sind außen saniert. Lehrwerkstatt und wortreich haben den Betrieb aufgenommen. Das Parkhaus ist in Betrieb und die Parkanlage im Mittelteil mit Freilegung der Geis sind fertiggestellt. All diese Maßnahmen finden ihr Baurecht über den Sanierungsrahmenplan, werden aber nun zusätzlich über den Bebauungsplan festgeschrieben.

Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes sollen zusätzlich verschiedene Festsetzungen auf den umgebenden Flächen und Randbereichen an die aktuelle Planung angepasst werden. Da einige der Planungskonzepte vom bisherigen Rahmen abweichen, soll die Bauleitplanung für das "Sondergebiet Schilde-Park" durchgeführt werden. Die wesentlichen Änderungen sind:

  1. die Veränderung des Baufeldes und der Nutzungsfestschreibung für das sogenannte Lomo-Grundstück am Schilde-Park. Hier soll Baurecht für ein oder mehrere Bürogebäude entstehen;
     
  2. die Einfügung einer „Fläche für den Gemeinbedarf, Kindergarten“ zwischen alter Verwaltung und Jahnhalle, um hier Baurecht für einen möglichen Innenstadtkindergarten zu bekommen, der laut gesetzlicher Vorgaben benötigt wird;
     
  3. die Veränderung des Baufensters im Bereich zwischen Dippelmühle und Geis für 3 Stadtvillen;
     
  4. die Einfügung eines Baufeldes für ein Hotel oder Bürogebäude im Ostbereich gegenüber dem Fensterparadies.

Die Änderung dient der Wiedernutzbarmachung von innenliegenden Brachflächen. Um das richtige Verfahren (mit oder ohne Umweltprüfung) zu wählen, ist die Ermittlung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Änderungsbereich erforderlich. Vorhandene Straßenflächen und Bebauungen, die nicht Gegenstand der künftigen planerischen Festsetzungen sind, sind bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche in dem zu ändernden Bereich nicht mitzuzählen. Nach Ermittlung der zulässigen Grundflächen unter Berücksichtigung der festzusetzenden Grundflächenzahlen (GRZ) liegt die zulässige Grundfläche in dem zu ändernden Bereich unter 20.000 m². Damit kann ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB verwirklicht werden. Dieses Verfahren kann ohne Umweltbericht und Vorprüfung des Einzelfalls auf erhebliche Umweltauswirkungen durchgeführt werden. Dadurch werden der Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand auf ein notwendiges Maß reduziert und der Verfahrensweg beschleunigt.

Bebauungsplan Schilde-Park

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4.16 "Lambertstraße 9 + 11 – Bad Hersfeld", Kreisstadt Bad Hersfeld – Vereinfachtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);

Mit Schreiben vom 20.04.2012 hat das Unternehmen Barwich Bau den Antrag auf Einleitung der Bauleitplanung für die Lambertstraße gestellt. Am 15.05.2012 hat das Architekturbüro Dietz nach Abstimmung mit der Stadtplanung die notwendigen Unterlagen eingereicht. Über das Vorhaben muss pflichtgemäß entschieden werden.

Bei den Grundstücken in der Lambertstraße 9 und 11 handelt es sich derzeit um zwei Gartengrundstücke mit einem Haus aus den 50er Jahren. Eine entsprechende Bauvoranfrage für das Vorhaben wurde abgelehnt, da der Gebietscharakter von freistehenden Häusern mit Maximal 4. Wohnungen geprägt ist.

Obwohl das Nachbargrundstück mit einer verdichteten Siedlung der 70er Jahre bebaut ist  (hier hätte man vor 40 Jahren einen Bebauungsplan aufstellen müssen) können diese Gebäude nicht herangezogen werden, um das Vorhaben nach § 34 BauGB "Bauen wie Umgebung" zu genehmigen. Wegen der großen – nicht zu bewertenden - Nachbarbebauung wurde das Vorgehen mit der Oberen Bauaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel abgestimmt.

Nach Auffassung der Stadtplanung ist das Vorhaben an dieser Stelle grundsätzlich überdenkenswert. Im Bauleitverfahren nach § 13 a BauGB "Verkürztes Verfahren für den Innenbereich“ soll die Realisierbarkeit des Vorhabens abgeprüft werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Teil 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Teil 2

Mit Schreiben vom 05.06.2012 hat das Unternehmen Metall Design – Benjamin Pippert aus Hauneck den Antrag auf Einleitung der Bauleitplanung für die Flächen um das sogenannte „Hexenhäuschen“ gestellt.  Neben einem Betriebsgebäude soll auch eine Kartentankstelle errichtet werden.  Das Areal ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Für die Stadt ist ein Metallbaubetrieb attraktiv. Nach Auffassung der Stadtplanung ist das Vorhaben an dieser Stelle grundsätzlich zu unterstützen und sie möchte das Bauleitverfahren möglichst schnell starten.

VBB Pippert Begründung
VBB Pippert Plan

 

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