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Ausgabe 10/2019

Automatische Kontrolle von Lieferzeiten in der Innenstadt? Test soll Antworten geben

05.03.2019

Manch einer wird am Gebäude der Stadtkasse neue Geräte wahrgenommen haben, insbesondere wenn man mit einem Fahrzeug in den Bereich zwischen Rathaus und Stadtkirche einfährt. An der Einfahrt von der Straße Untere Frauenstraße - Kirchplatz wird nämlich in Kürze mit einem städtischen Pilotprojekt eine automatische Kennzeichenerkundung in der Fußgängerzone erprobt.

Unscheinbar - aber hoffentlich wirkungsvoll: Geräte zur Kennzeichenerkennung werden zwischen Rathaus und Kirche getestet

Der Hintergrund: Im Januar wurden im Bereich der gesamten Fußgängerzone die allgemeinen Zeiten für das Be- und Entladen verkürzt. Ohne besondere Durchfahrtgenehmigung kann man demnach morgens von 6 bis 10 Uhr und nachmittags von 18-21 Uhr für Lieferzwecke in die Bad Hersfelder Innenstadt einfahren. Nun haben die Kontrollen durch das städtische Personal der Ordnungsbehörde gezeigt, dass sich nicht alle Lieferanten an diese neuen Zeiten halten und munter fahren, wann sie wollen.

Die besagten Geräte hinterm Rathaus sollen nun zeigen, ob die Kontrolle der Durchfahrtberechtigung nicht mithilfe von neuen Technologien durchgeführt wer-den könnte.

Zwei der Geräte hängen schon - das dritte kommt in wenigen Tagen

Die Funktionsweise: Bei allen einfahrenden Fahrzeugen wird das Kennzeichen erfasst und mit den Zufahrtsberechtigten abgeglichen. Diese „Whitelist“ enthält Fahrzeuge, für die ganztägige Durchfahrtsgenehmigungen bestehen. Das sind z.B. städtische Reinigungsfahrzeuge, Kraftfahrzeuge von Firmen und Anliegern, die eine Garage oder Parkplätze in der Fußgängerzone haben, Ausnahmegenehmigungen für Handwerker bei Baustellen und Umzügen und andere mehr.

Bei dem jetzigen Pilotprojekt rund um die Stadtkirche soll zunächst vor allem die korrekte Funktionsweise der Geräte von mehreren Anbietern getestet werden. An der Erprobung sind die drei Firmen
-  Vitronic Dr. Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH,
-  Jenoptik AG und
-  Urban Lighting Innovations GmbH
beteiligt.

So kann es ab sofort bis in den April hinein zwar hinterm Rathaus zu „Blitz-Aktivitäten“ kommen – Konsequenzen hat dies aber für die Fahrzeugführer noch nicht.

Das könnte sich aber in der Zukunft einmal ändern. Bei Fahrzeugen, die keine besondere Genehmigung für die Befahrung der Innenstadt außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten haben, könnte dann ein Kennzeichenbild und ein Fahrerbild erstellt - und eine Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden.

Bei Fahrzeugen, die eine solche Genehmigung haben – würde gar nichts passieren. Und die Daten werden unmittelbar nach dem sekundenschnellen Abgleich gelöscht. Zu diesem Verfahren liegt der Stadt eine positive Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten vor.

Nach Vorliegen der Ergebnisse aus dem Pilotversuch ist zu entscheiden, ob und wenn ja, wo die automatische Kennzeichenerkennung in der Innenstadt regelmäßig eingesetzt werden soll.