10.09.2019
Aus Sicht der Stadtverwaltung soll auf der Bundesstraße B 324 im Verlauf der Bad Hersfelder Innenstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastkraftwagen (Lkw) auf 30 km/h eingeführt werden. Die Tempo-30-Zone für die Güterverkehre soll nachts zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gelten.
Hintergrund sind massive Lärmbelastungen und Beschwerden von Anwohnern, die sowohl beim Landrat als auch bei Bürgermeister Thomas Fehling eingegangen sind. Vor allem von Anliegern aus den Bereichen der Homberger Straße, der Wehneberger und der Dippelstraße wurden Lärmschutzmaßnahmen und Fahrverbote gefordert.
Was die Bürgerinnen und Bürger am eigenen Leibe erfahren, wurde durch eine schalltechnische Untersuchung bestätigt, die das Regierungspräsidium (RP) Kassel bei Hessen Mobil in Auftrag gegeben hat. Demnach sind zum einen die Richtwerte nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien StV) tatsächlich bei insgesamt 69 Gebäuden in Bad Hersfeld überschritten.
Zweites Ergebnis der Untersuchung: Eine Reduzierung der nächtlichen Lkw-Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 auf 30 Stundenkilometer ist eine wirksame Maßnahme, um das Problem wirkungsvoll anzugehen und die gesetzlichen Grenzwerte wieder einzuhalten.
Während das Regierungspräsidium die Tempo-30-Zone für Lkw im Bereich zwischen der Einmündung Lohmühlenweg an der Homberger Straße und der Kino-Kreuzung Reichstraße/Dudenstraße für sinnvoll hält, möchte die Stadt diese Zone um rund 700 Meter verlängert wissen. Sie soll einerseits schon am Ortsschild aus Neuenstein kommend beginnen und auch noch bis zum Brückenbauwerk Peterstor weitergeführt werden.
Das Ortschild Bad Hersfeld an der B 324 aus Richtung Neuenstein: Ab hier sollte aus städtischer Sicht die nächtliche Tempo 30-Zone für Lkw beginnen
Wenn dieser Punkt zwischen RP und Stadt geklärt ist, soll die gesamte straßenverkehrliche Maßnahme auch in den Lärmaktionsplan des Regierungsbezirkes Kassel aufgenommen werden. Die Umsetzung in Bad Hersfeld könnte dann der Bürger-meister als lokale Verkehrsbehörde selbst vornehmen.
Dass eine solche Geschwindigkeitsreduzierung tatsächlich die Lärmbelastung für die Anwohner deutlich reduzieren kann, wenn sie dauerhaft kontrolliert wird, hat das Beispiel im Stadtteil Asbach gezeigt. Dort ist nach Installation von zwei Ge-schwindigkeitsmessanlagen auf der B 62 die Zahl der Raser deutlich zurückgegangen – mit positiven Wirkungen für die lärmgeplagten Asbacher.