18.01.2023
Die Stadt Bad Hersfeld unterhält acht Gemeinschaftshäuser. Das sind neben den Bürgerhäusern in den Stadtteilen Beiershausen, Heenes, Hohe Luft, Kohlhausen und Petersberg auch die Mehrzweckhallen in Asbach und Sorga sowie die Solztalhalle in Kathus. In allen Einrichtungen können von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Räume angemietet werden, z.B. für private Feiern oder Vereinsfeste.
Die Benutzungs- und Tarifordnung für Gemeinschaftshäuser der Kreisstadt Bad Hersfeld, die die Bedingungen der Überlassung der Gemeinschaftsräume sowie die Benutzungsentgelte regelt, ist von der Stadtverordnetenversammlung verändert und neu beschlossen worden. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2023.
Änderung des Umsatzsteuerrechts
Anlass für die Veränderung der Benutzungs- und Tarifordnung waren zunächst gesetzliche Gründe. Mit Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat der deutsche Gesetzgeber für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Umsatzbesteuerung an das europäische Recht angepasst. Das bedeutet, dass alle Leistungen einer Kommune einer steuerlichen Beurteilung zu unterziehen sind.
Bei der kurzfristigen Vermietung der Räume einer städtischen Gemeinschaftseinrichtung handelt es sich zwar grundsätzlich um eine umsatzsteuerfreie Leistung. Aber:
- Ist der Mieter Unternehmer und zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, muss zukünftig die zum Zeitpunkt der Vermietung gültige gesetzliche Umsatzsteuer von der Stadt in Rechnung gestellt werden.
- Ebenfalls unterliegt für alle Mieter zukünftig auch die Nutzung der Kegelbahnen sowie im Bürgerhaus Heenes die Sauna und der Kühlraum grundsätzlich der Umsatzbesteuerung.
Beide Tatbestände wurden nun in die neue Tarifordnung in Bad Hersfeld eingearbeitet.
Das Bürgerhaus in Beiershausen wurde in 2020 saniert
Anpassung der Nutzungsentgelte
Die bisherigen Preise für Mieterinnen und Mieter stammten noch aus dem Jahr 2015. Aufgrund der Steigerung der Energiekosten und der damit einhergehenden Steigerung des Verbraucherpreisindexes hat die Stadtverordnetenversammlung auch die Benutzungsentgelte nach nunmehr sieben Jahren angepasst.
Bürgermeisterin Anke Hofmann dazu: „Wir stehen zu den städtischen Gemeinschaftseinrichtungen und wollen deren Angebote so gut wie möglich erhalten. Aber auf uns kamen und kommen noch erhebliche Kostensteigerungen in den Bereichen Energie und Sanierung zu, die es zu bewältigen gilt. Wir würden uns freuen, wenn die Mieterinnen und Mieter der Gemeinschaftshäuser Verständnis dafür aufbringen, dass die Preisanhebung ab Januar ein notwendiger Beitrag zu diesem Ziel ist.“
Die neue Benutzungs- und Tarifordnung für Gemeinschaftshäuser der Kreisstadt Bad Hersfeld finden Sie auf dieser städtischen Internetseite: https://www.bad-hersfeld.de/einrichtungen/gemeinschaftseinrichtungen.html