17.03.2015
„Das barrierefreie Bürgerbüro werde ich auf gar keinen Fall räumlich verlegen – schon gar nicht, wenn nicht mal konkrete Standortalternativen genannt werden.“ Damit reagierte Bad Hersfelds Bürgermeister Thomas Fehling vor einiger Zeit auf Forderungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Tourist-Information und die Kartenzentrale wieder an ihren früheren Standort (im jetzigen Bürgerbüro am Marktplatz) zurückzubringen (Sie erinnern sich?).
Nun wurde aber gerade dieser Antrag am 05. März in der Stadtverordnetenversammlung mit knapper Mehrheit beschlossen. Darauf macht der Bürgermeister von seinem Recht Gebrauch, nach § 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dem Beschluss zu widersprechen. Er tat dies in einem Schreiben an Stadtverordnetenvorsteher Prof. Lothar Seitz. Es ist sozusagen ein Konflikt mit Ansage, denn schon vor drei Wochen hatte Fehling diesen Schritt angekündigt: Das Bürgerbüro sei eine Erfolgsgeschichte, wie es sie selten gegeben habe. „Zu einer Verlegung muss man mich politisch und gerichtlich zwingen.“
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Stadtverordnetenversammlung wird sich nun erneut mit der Angelegenheit befassen. Dann kann es entweder eine politische oder fachliche Lösung geben oder die Stadtverordneten könnten sich sogar für eine Klage gegen den Widerspruch des Bürgermeisters entschließen.