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Ausgabe 38/2015

Bürgermeister möchte mehr Lärmschutz bei Erneuerung der Autobahn A4

15.09.2015

Die Bundesautobahn (BAB) A 4 wird mit dem Anbau von Stand- und Zusatzstreifen zwischen dem Dreieck Kirchheim und der Ausfahrt Wildeck-Obersuhl grunderneuert. Träger der Maßnahmen ist Hessen Mobil als Betrieb des Landes Hessen.

Die dort vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen sind aus Sicht von Bürgermeister Thomas Fehling und der Bürgerinitiative (BI) BI „A4-Lärmschutz“ nicht ausreichend. In abgestimmten Stellungnahmen hatten Kreissadt und BI insbesondere den Bau einer zweiten Lärmschutzwand zum Schutze des gesamten Kurparkbereiches gefordert.

Ergänzend hat der Bürgermeister jetzt eine Resolution zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 24. September eingebracht. Damit werden nicht nur die zweite Lärmschutzwand, sondern auch weitere Maßnahmen wie Flüsterasphalt oder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingefordert. Zudem, so Fehlings Ziel, sollten die Stadtpolitiker der Bürgerinitiative ihre klare Unterstützung signalisieren.

Zum Hintergrund: Nur wenn Straßen komplett neu gebaut werden oder wesentliche Änderungen erfolgen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge. Das trifft aber nicht für die A4-Erneuerung zu, die trotz des Projektumfangs lediglich als Umbau einer bestehenden Straße gilt. Hier ist der Lärmschutz weitgehend eine freiwillige Leistung des Projektträgers – es besteht kein Rechtsanspruch.

Nach eigenen Angaben hat Hessen Mobil darum bei den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nur wenig Spielraum für einen verbesserten Lärmschutz bei der Erneuerung der A4. Solange kein eindeutiger politischer Wille vorhanden ist, seien den Planern gemäß Gesetz die Hände gebunden.

Diese politische Willensbildung in Bad Hersfeld soll mit der Resolution der Stadtverordnetenversammlung nun deutlich gemacht werden.