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Ausgabe 12/2017

Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Mai 2017 zu Straßenbeiträgen

21.03.2017

Bei grundhaften Erneuerungen z.B. von Straßen und Stützmauern sind die Städte und Gemeinden nach dem hessischen Kommunal-Abgabengesetz (KAG) verpflichtet, einen Teil der Kosten für diese Maßnahmen auf die Anlieger „umzulegen“. Dies kann in Einzelfällen zu erheblichen finanziellen Belastungen bei Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Abrechnungsgebiet führen.

Um die große einmalige Kostenbeteiligung zu entschärfen, beschäftigen sich derzeit viele Kommunen mit einer Umstellung ihrer Straßenbeitragssatzung auf sogenannte „wiederkehrende Straßenbeiträge“.

Dabei werden die von den Bürgern zu leistenden Zahlungen über einen längeren Zeitraum verteilt. Zum zweiten werden nicht nur die direkten Anwohner beteiligt, sondern auch andere Bürger, die von der Sanierungsmaßnahme profitieren.

Die Kreisstadt Bad Hersfeld wird, auch auf Anregung von Fraktionen aus der Stadtverordnetenversammlung, zu dem Themenkreis „Anliegergebühren“ eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführen. Sie findet statt

am Dienstag, 02. Mai 2017
um 19:00 Uhr
in der Stadthalle Bad Hersfeld,
Wittastraße 5,
36251 Bad Hersfeld.

Zu der Veranstaltung laden Fraktionen von SPD, CDU, FDP, FWG-Die Linke und U.B.H. zusammen mit Bürgermeister Thomas Fehling alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die Mitglieder von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat sowie alle Ortsbeiräte herzlich ein.

Neben dem städtischen Fachbereich Technische Verwaltung konnte mit dem Referenten und Bürgermeister a.D. Norbert Leistner (Kommunal-Consult Becker AG) ein anerkannter Fachmann auf diesem Themengebiet gewonnen werden.