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Ausgabe 06/2020

Läuft Ihr Bundespersonalausweis oder Reisepass dieses Jahr ab?

04.02.2020

Das Bürgerbüro der Kreisstadt Bad Hersfeld weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ausweispflichtig sind. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Kinder unter dem 16.Lebensjahr benötigen ebenfalls ein gültiges Dokument (Kinderreisepass bzw. Reisepass), sofern eine Auslandsreise geplant ist.

Wir empfehlen daher, im Hinblick auf bevorstehende Urlaubszeiten, Ihre Dokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls mit einem aktuellen biometrischen Passbild sowie einer Personenstandsurkunde (nur erforderlich bei erstmaliger Beantragung in Bad Hersfeld) rechtzeitig neu zu beantragen.

Ein Hinweis: Lassen Sie das biometrische Passbild bitte schon vor dem Besuch des Bürgerbüros (Am Markt 1) anfertigen. Passbilder können vermutlich erst ab dem Jahr 2022 im Bürgerbüro selbst erstellt werden.

Ein wenig Planung ist insofern gefragt, als die Ausstellung der Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin circa drei bis vier Wochen beträgt – auf diese Laufzeiten haben wir leider keinen Einfluss.

Weitere Infos im Internet