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Ausgabe 18/2020

Ab heute: Höhere Bußgelder im Straßenverkehr!

28.04.2020

Im Februar haben die Mitglieder des Bundesrates umfangreichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Der Bundesrat sah für die StVO-Novelle noch einige Stellen vor, die überarbeitet werden sollten. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die Änderungen der StVO jetzt aber ab heute bundesweit gültig.

Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld weist auf die wichtigsten neuen Verkehrsregeln und Bußgelder für Autofahrer hin.

Raser müssen tiefer in die Tasche greifen
Der Bundesrat hat der StVO-Novelle weitgehend zugestimmt. Besonders sticht in dem Beschluss (Drucksache 591/19) hervor, dass die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben werden.

Hervorzuheben ist, dass durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen entfällt. Bisher sah die Regelung vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 31 km/h außerorts ab Inkrafttreten des Beschlusses nun immer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot droht.

Höhere Bußgelder für falsches Parken, Halten und unnötigen Lärm
Die Autofahrer haben sich auf weitere Neuerungen einzustellen. Weitere höhere Geldbußen drohen unter anderem für:

-  Die beschlossene StVO-Novelle sieht ein höheres Bußgeld für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt vor.
-  das Parken an einer unübersichtlichen Stelle: künftig nicht mehr 15 Euro, sondern 35 Euro
-  das Parken in einer Feuerwehrzufahrt: demnächst nicht mehr 35 Euro, sondern 55 Euro
-  das Parken auf einem Behindertenparkplatz: lag vorher bei 35 Euro, bald bei 55 Euro
-  das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: aktuell drohen 25 Euro, künftig sind es 80 Euro und 1 Punkt
-  das Halten in zweiter Reihe: aktuell bei 15 Euro, künftig bei 55 Euro
-  das Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung (z. B. Auto im Winter warm laufen lassen): momentan 10 Euro, künftig 80 Euro
-  das unzulässige Befahren einer Umweltzone: derzeit bei 80 Euro, künftig bei 100 Euro

Wichtig ist beispielsweise, dass es künftig nicht mehr ausreicht, fünf Meter vor einer Kreuzung zu parken, wenn ein Radweg vorhanden ist. Ist ein solcher baulich von der Fahrbahn abgetrennt (kein bloßer Schutzstreifen), müssen Sie acht Meter Platz zur nächsten Kreuzung oder Einmündung halten.

Diese und weitere Regelungen der StVo-Novelle, etwa zu Rettungsgassen, Radfahrern oder Verkehrszeichen, finden Sie hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/news/stvo-novelle-tritt-am-28-april-in-kraft-neue-bussgelder-und-fahrverbote-2144597/