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Ausgabe 37/2020

Von 22 bis 6 Uhr: Tempo-30-Bereich auf der Homberger Straße

08.09.2020

Künftig zwischen 22 und 6 Uhr: Tempo 30 zwischen Dippelstraße und Lohmühlenweg

Auf der B324 im Bereich zwischen der Dippelstraße und der Einmündung in den Lohmühlenweg ist die Geschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer künftig in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 km/h beschränkt. Der Streckenabschnitt ist rund zweieinhalb Kilometer lang – er beginnt in der Dippelstraße parallel an den unteren Ausläufern des Schildeparks, führt über die Wehneberger Str. in die Homberger Str. und endet an der Einmündung zum Lohmühlenweg, kurz hinter der Geistalschule. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat diese Maßnahme als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Die Anordnung dient dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm, der durch den Verkehr auch in der Nacht entsteht. Die Belastung für sie ist mitunter sehr hoch. Wir erhoffen uns durch den Tempo-30-Bereich eine vermehrte Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.“ Die Anordnung ergeht im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde und der Polizei. Sie ist seit dem 3. September wirksam, nachdem die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt worden sind, und befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Matthias König(l.) von der Kreisverwaltung und Landrat Michael Koch auf der Homberger Straße vor einem der neuen Tempo-30-Schilder (Foto: Landkreis Hersfeld-Rotenburg)

Matthias König, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr, weist darauf hin, dass Hauseigentümer im beschriebenen Bereich die zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung nutzen sollten, um passive Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Als grundlegende passive Lärmschutzmaßnahme gilt die schalltechnische Verbesserung an Gebäuden, zum Beispiel durch den Einbau von Schallschutzfenstern. „Bei den meisten Liegenschaften ist eine finanzielle Förderung durch das Land beziehungsweise den Bund möglich“, vermutet König nach einer Prüfung der einzelnen Gebäude. Besteht ein Lärmsanierungsanspruch, werden auf Antrag bei Hessen Mobil 75 Prozent der Kosten übernommen.

Hintergrund: Lärmaktionsplan des RP Kassel

Das Regierungspräsidium Kassel hat im Zuge seiner Lärmaktionsplanung einen Konfliktpunkt für die B324 in Bad Hersfeld festgestellt und die 30er-Zone als lärmmindernde Maßnahme vorgeschlagen. Nachts werden zwischen Dippelstraße und Lohmühlenweg Lärm-Richtwerte überschritten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll nun zu einer Verbesserung der Situation führen.

(Quelle: Landkreis Hersfeld-Rotenburg)

Hintergrund der Maßnahme waren zudem massive Lärmbelastungen und Beschwerden von Anwohnern der Homberger Straße. Vor allem von Anliegern aus den Bereichen der Homberger Straße, der Wehneberger und der Dippelstraße wurden Lärmschutzmaßnahmen und Fahrverbote gefordert.

Bürgermeister Thomas Fehling dazu: „Eine Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 auf 30 Stundenkilometer ist eine geeignete Maßnahme, um das Problem wirkungsvoll anzugehen und die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte wieder einzuhalten.“ Die Stadt werde nicht nur die Einführungsphase mit entsprechenden Geschwindigkeitskontrollen begleiten, so Fehling abschließend.