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Ausgabe 10/2021

Kein städtisches Zentrum für Corona-Schnelltests

09.03.2021

Eine zentrale Stelle der Stadtverwaltung für Corona-Schnelltestes in Bad Hersfeld, wie von Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Woche öffentlich gefordert, wird es nicht geben.

Ein entsprechender Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde nicht auf die Tagesordnung der gestrigen Magistratssitzung genommen. Über Angelegenheiten, die nicht auf der Einladung zu der Sitzung verzeichnet sind, kann aber nur verhandelt und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Magistratsmitglieder dem zustimmen (§§ 58 Abs. 2 und 69 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO); § 9 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO). Diese notwendige Mehrheit von sechs Stimmen kam gestern nicht zustande.

„Der Antrag hat aber auch zukünftig keine Chance auf Realisierung“ so Bürgermeister Thomas Fehling. „Er ist nach meiner Einschätzung aus mehreren Gründen rechtswidrig.

Der Magistrat darf einen solchen Beschluss schon deshalb nicht fassen, weil überhaupt keine Haushaltsmittel eingeplant sind und dementsprechend auch kein Stadtverordnetenbeschluss hierfür vorliegt. Der Magistrat kann lediglich nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde besorgen (s. § 66 Abs. 1 S. 2 HGO).“

So kann sich beispielsweise die Stadt nicht einfach im medizinischen Bereich ohne entsprechende Genehmigung betätigen, zumal die Stadt über kein entsprechendes Fachpersonal verfügt. Außerdem ist sie grundsätzlich nicht für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig.

Wie die Schnelltests, z.B. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und niedergelassene Ärzte, durch die Gesundheitsämter mit kommunalen Testzentren und/oder durch Apotheken umgesetzt werden sollen, ist noch nicht durch eine entsprechende Verordnung geklärt. Vor Ort ist der Landkreis für die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zuständig; dessen Vorbereitungen sind abgeschlossen. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat seinen Sitz in Bad Hersfeld, so dass die Stadt hier eher auf Kooperation setzt als auf Alleingänge.

Auch die von Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Presseankündigung angekündigten lokalen Lockerungsmaßnahmen sind nicht möglich."

Bürgermeister Fehling abschließend: „Von Seiten der Grünen kommen immer wieder unausgegorene, von Aktionismus geprägte Anträge, die das Arbeiten im Magistrat und in der Verwaltung erschweren. Statt endlose, ergebnislose Diskussionen anzuzetteln, sollten Bündnis 90/Die Grünen lieber mal vor der Antragstellung die Rechtslage studieren.

Auch ist es ein klarer Verstoß gegen die HGO, dass Sachverhalte des Magistrates (also auch zu stellende Anträge) bereits vorab in den Medien publiziert werden. Im Wiederholungsfall drohen empfindliche Geldbußen.“