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Ausgabe 04/2022

Bei Besuchen der Stadtverwaltung: Bitte neue Corona-Bestimmungen beachten!

24.01.2022

Nach bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen sind am 19. Januar auch in Hessen neue Regelungen in Kraft getreten.

Das hat konkrete Auswirkungen auf Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen und Gebäuden der Stadtverwaltung. Aus gegebenem Anlaß möchten wir mitteilen, dass insbesondere zwei Personengruppen von Änderungen betroffen sind:

1. Auch in Hessen gelten Menschen, die Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, nun erst nach einer zweiten Impfung als vollständig geimpft (bislang hatte eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson für eine Grundimmunisierung ausgereicht). Mit Johnson&Johnson Geimpfte dürfen seit letzter Woche die städtischen Einrichtungen deshalb nur noch mit zwei nachgewiesenen Impfungen betreten - wobei die zweite Impfung wenigstens 15 Tage zurückliegen muss. Ansonsten ist ein aktueller Negativ-Test beim Eintritt vorweisen.

2. Eine weitere Neuregelung: Genesene gelten ab sofort ohne weitere Impfungen nur noch für 90 Tage bzw. drei Monate als geschützt (vorher sechs Monate). Damit müssen jetzt auch Personen, bei denen die Genesung länger als drei Monate zurückliegt, bei Besuchen der Bad Hersfelder Stadtverwaltung einen kompletten Impfstatus oder einen tagesaktuellen Negativ-Test vorweisen.