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Ausgabe 19/2022

Stellenausschreibung hauptamtliche(r) Bürgermeisterin/Bürgermeister Bad Hersfeld

10.05.2022

In der Kreisstadt Bad Hersfeld ist die Stelle der oder des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die gesamte Stellenbeschreibung finden Sie ab sofort hier zum Ansehen oder herunterladen.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 18. September 2022 von den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Bad Hersfeld für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt. Sie/Er wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Erreicht keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 02. Oktober 2022 unter den beiden Bewerberinnen/ Bewerbern, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Januar 2023. Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister wählbar ist jede/r Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung ausgeschlossen sind.

Von der/dem künftigen Bürgermeisterin/Bürgermeister wird erwartet, dass er/sie ihren/seinen Wohnsitz in Bad Hersfeld nimmt.

Die Wahl erfolgt nach den Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Sie sind bis spätestens Montag, den 11. Juli 2022, 18.00 Uhr, während der Dienststunden schriftlich beim Wahlleiter der Kreisstadt Bad Hersfeld, Weinstraße 16, 36251 Bad Hersfeld, einzureichen.

Die gesamte Stellenbeschreibung finden sie hier zum Ansehen oder herunterladen.