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Ausgabe 25/2022

Ab 1. Juli können Haus- und Grundstückseigentümer*innen ihre Erklärungen online abgeben

21.06.2022

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte künftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verwendet werden dürfen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sind von rechtswegen verpflichtet, aktiv an dieser grundlegenden Reform mitzuwirken.

Wenn Sie also zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer

-  eines unbebauten oder bebauten Grundstücks,

-  eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung

-  oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen)

im Gebiet der Kreisstadt Bad Hersfeld sind, müssen Sie tätig werden.

Zur Vorbereitung der Steuererklärung hat das Land Hessen bereits eine Checkliste sowie einen Katalog mit Antworten auf die in diesem Zusammenhang auftretenden häufigsten Fragen im Internet zur Verfügung gestellt - unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.


Für die Abgabe der Erklärung haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022. Vor dem 1. Juli ist das aus technischen Gründen nicht möglich – das ist in ganz Deutschland so.

Übermittelt wird die Erklärung elektronisch an das Finanzamt. Die Steuerverwaltung unterstützt hierbei alle Steuerpflichtigen mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren (https://www.elster.de/eportal/start ).

Für die elektronische Übermittlung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag wird ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung unter https://www.elster.de/eportal/start) benötigt. Falls dieses Konto noch nicht besteht, kann es auch schon vor dem 1. Juli 2022 angelegt werden.

Sofern eine elektronische Übermittlung der Erklärung der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige (zum Beispiel Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.

Die Erklärung ist unter dem „Einheitswert-Aktenzeichen“ (auch als „EW-Az“ bezeichnet) abzugeben. Dieses ist auf dem bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts zu finden.

 

Die Grundsteuer steht generell der Gemeinde zu, in welcher Sie Grund und Boden besitzen. Für die Umsetzung der Reform sind die Kreisstadt Bad Hersfeld und das Finanzamt darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt Hersfeld-Rotenburg (Anschrift: Im Stift 7, 36251 Bad Hersfeld) einreichen.

Nachdem das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Kreisstadt Bad Hersfeld ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben.

Der dazu benötigte Hebesatz für die neue Rechtslage ab 2025 wird von der Kreisstadt Bad Hersfeld im Laufe des Jahres 2024 neu festgesetzt. Die neuen Hebesätze werden danach rechtzeitig amtlich bekannt gemacht.

Weitere Infos im Internet