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Ausgabe 10/2023

Gemeinnützige Vereine können Ausgleichszahlungen für Energieerhöhungen beantragen

08.03.2023

Im Rahmen des Hilfspakets "Hessen steht zusammen" können Vereine in Hessen im Zeitraum vom 01. März 2023 bis zum 31. Mai 2024 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

Vereine können den Antrag ab sofort online über folgende Adresse stellen: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe Der zuständige Geschäftsbereich kann der Richtlinie unter Punkt 2 "Antragsverfahren" entnommen werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiekostenhilfe für Vereine finden sich unter https://antrag.hessen.de/hcc/fm/sites/00042/FAQs.pdf 

Weitere Informationen zum Hilfspaket "Hessen steht zusammen" finden sich unter https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen 

(Quelle:
Rainer Schauermann
Regionalbeauftragter der Landesregierung
Akademie für den Ländlichen Raum Hessen
Schladenweg 39, 34560 Fritzlar
Telefon: 0151/44251950
Internet: www.alr.hessen.de; www.landhatzukunft.hessen.de)