Newsletter / City Letter

Der Newsletter-Blog

<< Zurück zur Auswahl

Ausgabe 32/2015

Offenlegung der Ausbaupläne zur Autobahn A4: Einsprüche bis 26. August 2015 möglich

04.08.2015

Die Bundesautobahn (BAB) A 4 wird mit dem Anbau von Stand- und Zusatzstreifen in Steigungsstrecken zwischen dem AD Kirchheim und der AS Wildeck-Obersuhl – Abschnitt Bad Hersfeld West (3. BA) - grunderneuert. Die ursprünglichen Pläne hat das ausführende Landesunternehmen Hessen Mobil bereits 2013 bekanntgegeben. Privatbürger und Institutionen hatten daraufhin 2014 die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungen einzubringen. Daraufhin wurden die Einsprüche und Anregungen in neue Planunterlagen eingearbeitet - oder auch abgelehnt.

Wo und wie kann ich die Pläne zu Autobahnausbau einsehen oder herunterladen?

Die geänderten Pläne werden seit dem 13. Juli in einem zweiten öffentlichen Anhörungsverfahren wiederum offengelegt. Dieses gesetzliche Verfahren wird vom Regierungspräsidium Kassel durchgeführt. Der geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 13. Juli 2015 bis einschließlich 12. August 2015 beim

Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld,
Technisches Rathaus, Landecker Straße 11,
36251 Bad Hersfeld,
1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 102,  
Vormittags:  Montag – Freitag   9:00 – 12:00 Uhr
Nachmittags:  Montag und Dienstag 14:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag    15:00 – 17:30 Uhr
 
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Um die Beteiligung der Öffentlickeit zu verbessern, haben wir als Servicedienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger bis zu diesem Zeitpunkt alle Planunterlagen auch auf die städtische Internetseite gestellt: https://www.bad-hersfeld.de/stadtplanung/erneuerungzw.adkirchheimundaswildeck.html .

Die Kreisstadt Bad Hersfeld hat keinen Einfluss auf Zeitpunkt und Dauer der Auslegungsfristen, da sie nicht Träger des Verfahrens ist.

Ich habe Einwendungen und Anregungen - wo und wie kann ich sie einbringen?

Alle, deren Belange durch die geänderte Planung berührt werden, können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 26.08.2015 (maßgeblich ist der Eingang der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels), entweder beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, oder bei den auslegenden Kommunen Bad Hersfeld (siehe obige Adresse) und Hauneck schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Planänderung erheben. Die Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (E-Mail) ist nicht möglich. Die gesamte amtliche Bekanntmachung finden sie hier.

Was tut die Stadt Bad Hersfeld?

Die Stadt Bad Hersfeld als sogenannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) hatte 2014 eine ausführlichen Stellungnahme zu den Ausbauplänen eingebracht. Viele unserer Argumente, Anregungen und Einsprüche wurden von Hessen Mobil abgewogen und in den neuen Planunterlagen berücksichtigt.

Zu dem Punkt Lärmschutz, der auch in den letzten Tagen in den Medien diskutiert wurde, sind unsere Einwendungen aus dem Vorjahr nicht in den neuen Plänen zu finden. Darum wird sich der Magistrat in den nächsten Tagen wieder mit dem Thema beschäftigen und eine neue Stellungnahme zum Autobahnausbau abgeben.

Was können Sie tun?

Ausführender des gesamten Bauvorhabens ist Hessen Mobil, ehemals die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, als Betrieb des Landes Hessen. Zuständig für das Anhörungsverfahren ist das Regierungspräsidium Kassel. Wenn Sie Anregungen oder Kritikpunkte haben, die über die oben genannten Möglichkeiten innerhalb der Offenlegung hinausgehen, z.B. über den Zeitpunkt und die Dauer der öffentlichen Beteilung oder die Verlängerung der Einspruchsfristen, sind diese beiden Institutionen die richtigen Ansprechpartner.

Gegebenfalls kann es hilfreich sein, über politische Mandatsträger, wie Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, oder politische Parteien inhaltlichen Einfluss auf Hessen Mobil bzw. das Land Hessen zu nehmen.

Weitere Infos im Internet