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Ausgabe 09/2016

Gültige Schlussbilanzen sind Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung

01.03.2016

Nach § 112 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Kreisstadt Bad Hersfeld unter anderem jeweils eine Schlussbilanz für Ihre Haushaltsjahre aufzustellen, in der die Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Werten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vollständig aufzunehmen sind. Die Schlussbilanzen sind vom Magistrat aufzustellen und vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

Die Schlussbilanzen für die Jahre 2011 und 2012 hat jetzt der Magistrat aufgestellt.

Da die Kreisstadt seit 2015 ein Haushaltsdefizit ausweist, unterliegt sie derzeit der Haushaltssicherung, die von der Kommunalaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg überwacht wird. Dort müssen nicht nur die aktuellen Haushaltsentwürfe und ein Haushaltssicherungskonzept zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch die Vorlage der Eröffnungs- und Schlussbilanzen der Jahre 2009 bis 2012 ist Voraussetzung für eine Zustimmung.

Insofern hat der Magistrat nun nicht nur einen üblichen Auftrag in Sachen ordnungsgemäßer Buchführung erfüllt, sondern ist auch der Genehmigung des Haushaltes 2016 und des fortzuschreibenden Haushaltssicherungskonzeptes von 2015 einen Schritt näher gekommen.

Bad Hersfeld hatte erst 2015 als eine der letzten beiden Kommunen in Hessen die "DoppiK" eingeführt, die Doppelte Buchführung in Konten. Nach dem Motto "Weg von der Kameralistik, hin zur kaufmännischen Buchführung" müssen jetzt natürlich auch alle Zahlenwerke der Kreisstadt der neuen Systematik genügen. Da ist es bemerkenswert, dass Bad Hersfeld mittlerweile die Bilanzen bis 2012 erstellt hat und damit kreisweit gut dasteht.

"Unser Fachbereich Finanzen hat also ordentlich Gas gegeben" so Bürgermeister Fehling. "Als eine der letzten Kommune in die DoppiK gestartet, sind wir nun vorne dabei in der Erfüllung der Anforderungen."