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Ausgabe 26/2016

Nicht Protektion, sondern Gleichstellung ist das Ziel

28.06.2016

Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz werden Frauenförder- und Gleichstellungspläne jeweils für sechs Jahre beschlossen. Den aktuellen Plan für die Stadtverwaltung bis zum Jahre 2021 hat jetzt der Magistrat zusammen mit der Frauenbeauftragten Jutta Hendler diskutiert und dann der Stadverordnetenversammlung zur Verabschiedung empfohlen.

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan enthält u.a. Maßnahmen und Zielvereinbarungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Ziel des Plans ist zugleich die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb der Verwaltung. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer soll verbessert werden.

Was in der Diskussion zwischen Frauenbeauftragter, Bürgermeister und Magistrat deutlich wurde: Es ist  in den letzten Jahren einiges in der Stadtverwaltung in Sachen Gleichstellung erreicht worden. Das hatte auch die letzte regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen für das Jahr 2015 erbracht. Aber der Prozess muss weiter fortgeführt werden.

Wieweit die Geschlechterneutralität bei Personalentscheidungen gehen kann, zeigt eine Vereinbarung, die für Neueinstellungen getroffen wurde: Im Auswahlverfahren möchte man oder frau zunächst gar nicht mehr wissen, ob sich eine Frau oder ein Mann bewirbt!

In Anlehnung an internationale Gepflogenheiten sollen darum ab 2017 die persönlichen Merkmale, die nicht unbedingt für eine "Bestenauslese" notwendig sind, aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen gestrichen werden.

Konkret heißt das: Bei der Vorauswahl, welche Kandidatinnen und Kandidaten jeweils am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind, werden in den Unterlagen Geschlecht, Vornamen, Fotos, Religionszugehörigkeit u.ä. geschwärzt. Erst wenn die Auswahl für die Vorstellungsgespräche getroffen ist, werden diese Daten dann natürlich bekannt.

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