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Ausgabe 07/2016

Parkgenehmigungen für Baufirmen nun auch über das Internet verfügbar

16.02.2016

Immer wieder benötigen Handwerker und Baufirmen Ausnahmegenehmigungen für Parkplätze an Ihren Baustellen. Bisher mussten Sie diese in der Regel telefonisch beantragen. Das geht auch weiterhin - jetzt ist jedoch eine weitere Alternative möglich.
 
Der Prozess Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende ist nun über unser Online-Rathaus verfügbar. Die Firmen können die Ausnahmegenehmigung ab sofort über die folgende URL beantragen:  https://antragsportal-fm.ekom21.de/civ.portal/start.html?oe=00.00.BH&mode=cc&cc_key=Ausnahmegenehmigung Darüber hat die Ordnungsbehörde nun die Gewerbebetriebe informiert.

Das neue Portal auf der städtischen Internetseite für Gewerbetreibende - hier gibt es ab sofort Ausnahmegenehmigungen fürs Parken

Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, werden über den Internetdialog zunächst die Firmendaten, das polizeiliche Kennzeichen sowie der gewünschte Standort und die Zeiten für die Ausnahmegenehmigung eingegeben. Nach Bestätigung der fälligen Gebühren wird dem Nutzer innerhalb von Sekunden eine mehrstellige Vorgangsnummer an seine angegebene Email-Adresse gesendet. Diese legt er gut sichtbar aufs Armaturenbrett - fertig.

Das Ganze funktioniert nicht nur über den Firmen-PC, sondern im Notfall auch vor Ort auf dem Smartphone der Mitarbeiter. Eines allerdings bleibt: Auf Rettungswegen, Behindertenparkplätzen, Gehwegen oder im absoluten Halteverbot darf auch mit Ausnahmegenehmigungen nicht geparkt werden!

Der Vorgang ist nicht nur kundenfreundlicher und schneller als früher. Im Rathaus wird durch die Beantragung vollautomatisch im System "Civento" ein Vorgang angelegt und eine Information für die Buchhaltung generiert. Die Folge: Alle Abrechnungen und Statistiken sind dann per Knopfdruck erstellt und abrufbar.

Wie gesagt, ein telefonischer Antrag für Gewerbetreibende ist nach wie vor möglich. Auch dabei wird gleichzeitig über eine Erfassungsmaske, für den Kunden unmerklich, ein elektronischer Vorgang gestartet, der dann ebenso auf der Rechnung des Unternehmens verbucht wird. 

Der Prozess Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende ist nicht nur eine Serviceverbesserung für die Unternehmen. Das neue Angebot ist, neben vielen anderen Neuerungen, ein weiterer Schritt zu einer effizienteren Verwaltung. Es trägt durch die komplette Digitalisierung zu Kosteneinsparungen im Rathaus bei. Es müssen keine Papiere oder separate Jahresrechnungen mehr ausgestellt werden. Diese Kosteneinsparungen sind eine wichtige weitere Komponente im Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Bad Hersfeld.
 
Ein kleiner Wermutstropfen zum Schluss: Wenn Sie als Privatperson die Versuchung verspüren, es auch einmal auszuprobieren - tun Sie es bitte nicht. Zum einen sind Prüfmechanismen eingebaut, aus denen sehr schnell deutlich wird, ob Sie oder ihr Fahrzeug zum  Kreis der berechtigten Unternehmen gehören. Zum zweiten sind die Ausnahmegenehmigungen ohnehin teurer als ein privater Parkschein am Automaten oder im Parkhaus...
 
 

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