Newsletter / City Letter

Der Newsletter-Blog

<< Zurück zur Auswahl

Ausgabe 08/2024

Photovoltaik-Förderung nur noch für Balkon-Anlagen!

21.02.2024

Die Kreisstadt Bad Hersfeld hatte letztes Jahr 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereitgestellt. Da nicht alle Fördermittel abgerufen wurden, standen diese Restmittel seit einer Woche wieder zur Verfügung.

Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Von den städtischen Fördermitteln in Höhe von insgesamt 15.000 Euro sind derzeit nur noch knapp 5.000 Euro für Steckerfertige PV-Anlagen zugänglich. 

 

Für Dach-, Freiflächen und Fassadenanlagen sind bereits nach einer Woche soviele Anträge eingegangen - dass weitere Bewerbungen leider keinen Sinn mehr machen. Wir bedanken uns bei allen, die sich an der Förderung zur Photovoltaik beteiligt haben!

 

Noch Förderung gibt es für Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Anlagenleistung bis 600 Watt: Für diese Anlagen wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro je Anlage (Brutto) gewährt.

Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.

 

2. Dach-, Freiflächen und Fassadenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:

a) 50 Euro je kWp installierte Leistung - bedeutet mind. 250 Euro bis max. 500 Euro für eine Anlage ohne Speicher

b) Pauschale Erhöhung um 500 Euro als Investitionszuschuss für einen Batteriespeicher  Bitte hierfür keine Anträge mehr stellen!


Antragstellung für Balkonanlagen weiterhin möglich

Interessierte können weiterhin Anträge für neue Steckerfertige PV-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen: https://www.bad-hersfeld.de/download/Novellierung_Foerderkriterien_fuer_zuschuesse_Fotovoltaik_Bad_Hersfeld_final.pdf  Sie sind bis zum 31. Dezember 2024 gültig.

Die Antragstellung muss vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme erfolgen (es gilt das Rechnungsdatum).

Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:

-  Ausgefülltem Antragsformular

-  Bei Mietern: Zustimmung des Vermieters

-  Gegebenenfalls einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie

-  einer Bestätigung der Netzverträglichkeitsprüfung der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH.

Genaue Informationen zum Förderantrag sowie zu den erforderlichen Formularen finden Interessierte ab sofort auf der Homepage der Kreisstadt Bad Hersfeld https://klimaschutz.bad-hersfeld.de/foerderprogramme#kp. Dort kann auch der Antrag online innerhalb weniger Minuten auf einem Portal durchgeführt werden.

Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Der Zuschuss wird jeweils nach Inbetriebnahme der geförderten Photovoltaik-Anlage ausgezahlt.