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Ausgabe 50/2019

Lärmaktionsplan Straßenverkehr des Regierungsbezirkes - Einwendungen bis 21. Januar 2020 möglich!

10.12.2019

Die Stadtverwaltung will auf der Bundesstraße B 324 im Verlauf der Bad Hersfelder Innenstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastkraftwagen auf 30 km/h einführen. Die Maßnahme soll auch in den Lärmaktionsplan Straßenverkehr des Regierungspräsidiums (RP) Kassel aufgenommen werden (wir berichteten).



Viel wichtiger jedoch: Nicht nur Städte und Gemeinden können sich an der Entstehung dieses Lärmaktionsplans des RP beteiligen. Gesetzlich ist nämliche eine „regelmäßige Beteiligung der Öffentlichkeit“ bei der Ermittlung von Lärmbelastungen vorzunehmen.

Derzeit findet im Regierungsbezirk Kassel genau diese Phase (die sogenannte Offenlage) für die 3. Runde des Lärmaktionplanes Straßenverkehr statt – nur kaum jemand weiß es.

Anders gesagt: Noch bis zum 21. Januar 2020 können alle Bad Hersfelder Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben, um Ihre konkrete Lärmbelastung durch Straßenverkehr darzulegen und um Ihre Wünsche für Lärmvermeidung oder besseren Lärmschutz am Wohnort anzumelden.

Das gilt nicht nur für die oben genannte Homberger Straße, sondern für Anwohner an allen Bundesstraßen in Bad Hersfeld. Auch Ortsbeiräte können gerne eigene Eingaben machen.

Die Einwendungen sind per Email an laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de beim RP Kassel zu senden. Informationen über den derzeitigen Stand des Lärmaktionsplanes und das weitere Verfahren finden Sie auf folgender Internetseite: Regierungspräsidium führt Lärmminderungsplanung durch

Die Ergebnisse werden dann beim RP Kassel in sogenannte Lärmkarten eingetragen und in gezielte Aktionen zur Lärmminderung im Straßenverkehr umgesetzt.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes Hessen (3. Runde) für den Regierungsbezirk Kassel voraussichtlich im zweiten Quartal des nächsten Jahres.

Bürgermeister Thomas Fehling zur dem Verfahren: „Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Bad Hersfelderinnen und Hersfelder sich an der Offenlage zum Lärmaktionsplan beteiligen. Den die städtischen Anmeldungen oder die der Ortsbeiräte erhalten natürlich dann besonderes Gewicht, wenn auch aus der Bürgerschaft zahlreiche Stimmen zu hören sind.

Nur was in den Lärmkarten aufttaucht, wird auch zu Maßnahmen für weniger Lärm führen! Bitte machen Sie mit, niemand weiß besser als Sie, was auf der Straße vor Ihrer Haustür los ist.“

Weitere Infos im Internet