Bebauungsplan AS 10 Hilgensattel-Asbach 2. Änderung

Bebauungsplan AS 10 "Hilgensattel - Asbach" - 2. Änderung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Im Plangebiet befindet sich ein Lebensmittelmarkt, für dessen Erweiterung bereits die 1. Änderung des Bebauungsplanes AS 10 durchgeführt wurde. Bei dem Vollzug dieser Erweiterung tritt jedoch das Problem einer Überschreitung der festgesetzten Verkaufsfläche auf. Grund dafür sind die bestehenden Gebäudestrukturen, die für die Erweiterung im Sinne der Nachhaltigkeit erhalten werden sollen. Die bislang festgesetzte Verkaufsfläche für Lebensmittel und Getränke wird bei optimaler Raumausnutzung von 1.120 m2 um etwa 50 m2 überschritten. Um bauliche Maßnahmen oder den Rückbau der Gebäude zu vermeiden, soll mit der vorliegenden Änderung die zulässige Verkaufsfläche angepasst werden. Zugleich wird unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen die formale Angabe der Verkaufsfläche von einem Festwert zu einer rechtssicheren Angabe in Form einer sortimentsbezogenen Quote angepasst.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als Aufstellung eines sogenannten Textbebauungsplanes ohne Planzeichnung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das in der Gemarkung Asbach in der Flur 5 liegende Flurstück 118 sowie Teilflächen der Bundesstraße 62 Alsfelder Straße. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 0,7 ha.

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:

 

Abbildung: Lage des Plangebiets

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

Abbildung: Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom

 

18. September 2024  bis einschließlich 18. Oktober 2024  

 

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

Textbebauungsplan - Entwurf

 

Wichtige Hinweise:

- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

Bad Hersfeld, 05.09.2024