Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 für den Bebauungsplan Nr. 3.5 “Einzelhandel Homberger Straße“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.5 “Einzelhandel Homberger Straße“ erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanes Nr. 3.5 umfasst die Flurstücke 17/7, 17/8, 17/9, 17/11, 17/12, 17/13, 19/3, 19/6, 19/8, 19/9, 24/1, 26/2, 48/7, 48/9, 48/11 sowie teilweise die Flurstücke 82/9 und 82/10 der Flur 32. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von 2,5 ha.
Der Geltungsbereich ist aus den Markierungen der folgenden Abbildungen ersichtlich:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches
© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)
Abbildung: Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 17.02.2025)
Ziel und Zweck der Planung
Im Plangebiet haben sich mehrere Einzelhandelsbetriebe niedergelassen, deren Zulässigkeit bisher nach § 34 BauGB bewertet wurde. Aufgrund geäußerten Erweiterungsinteresses, das die Grenze zur Großflächigkeit überschreiten würde, wurde ein Einzelhandelsgutachten beauftragt. Dieses stuft die Erweiterung als unkritisch ein. Daher soll das Gebiet im Rahmen der Bauleitplanung als Sondergebiet „Nahversorgung“ ausgewiesen werden, mit dem Schwerpunkt auf der Unterbringung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zur Versorgung des Wohngebiets. Das Gutachten ist Bestandteil der Planunterlagen zum Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit
vom 19. Mai 2025 bis einschließlich 23. Juni
außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.
Download der Planunterlagen:
Wichtige Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegebenen Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.
Bad Hersfeld, 30.04.2025
DER MAGISTRAT
DER KREISSTADT BAD HERSFELD
gez.
Anke Hofmann, Bürgermeisterin