Bebauungsplan Nr. 3.5 Einzelhandel Homberger Straße

Bebauungsplan Nr. 3.5 “Einzelhandel Homberger Straße" - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

 

I. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 für den Bebauungsplan Nr. 3.5 “Einzelhandel Homberger Straße“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.5 “Einzelhandel Homberger Straße“ erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanes Nr. 3.5 umfasst die Flurstücke 17/7, 17/8, 17/9, 17/11, 17/12, 17/13, 19/3, 19/6, 19/8, 19/9, 24/1, 26/2, 48/7, 48/9, 48/11 sowie teilweise die Flurstücke 82/9 und 82/10 der Flur 32. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von 2,5 ha.

Der Geltungsbereich ist aus den Markierungen der folgenden Abbildungen ersichtlich:

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

Abbildung: Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 17.02.2025)

 

Ziel und Zweck der Planung

Im Plangebiet haben sich mehrere Einzelhandelsbetriebe niedergelassen, deren Zulässigkeit bisher nach § 34 BauGB bewertet wurde. Aufgrund geäußerten Erweiterungsinteresses, das die Grenze zur Großflächigkeit überschreiten würde, wurde ein Einzelhandelsgutachten beauftragt. Dieses stuft die Erweiterung als unkritisch ein. Daher soll das Gebiet im Rahmen der Bauleitplanung als Sondergebiet „Nahversorgung“ ausgewiesen werden, mit dem Schwerpunkt auf der Unterbringung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zur Versorgung des Wohngebiets. Das Gutachten ist Bestandteil der Planunterlagen zum Bebauungsplan.

 

III. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit

 

vom 19. Mai 2025 bis einschließlich 23. Juni

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

1 - Bebauungsplan - Entwurf

2 - Begründung - Entwurf

 

Wichtige Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegebenen Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

 

Bad Hersfeld, 30.04.2025

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin