Bebauungsplan Nr. 7.6 Obere Kühnbach - 2. Änderung

Bebauungsplan Nr. 7.6 "Obere Kühnbach" - 2. Änderung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage

Die Kreisstadt Bad Hersfeld beabsichtigt, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“, in dem die Ansiedelung eines bundesweit tätigen Online-Händlers realisiert wurde, weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Hierzu werden gesondert die Bebauungspläne Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ und Nr. 7.9 „Obere Kühnbach III“ aufgestellt.

Da die Erschließung der neuen Gewerbeflächen über Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ sichergestellt werden soll und die derzeitigen Darstellungen dies nicht ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan in Teilbereichen anzupassen. Hierbei handelt es sich um den nördlichen Teilabschnitt der Amazon-Straße (bisher Einbahnstraße), welche zweispurig ausgebaut werden muss, um Begegnungsverkehr zu erlauben und der zukünftigen Auslastung und Nutzung gerecht werden zu können. Durch den geplanten Ausbau der Straße sind die entsprechenden Böschungs- und Grünflächen in diesem Bereich ebenfalls anzupassen.

Die Schaffung des erforderlichen Baurechts soll über die Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans für das Gebiet erfolgen. Mittels rechtsverbindlicher Festsetzungen nach den Maßgaben des Baugesetzbuchs soll der Bereich den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Die Planaufstellung entspricht dem Grundsatz des § 1 (6) Nr. 8a BauGB, welcher besagt, dass die Belange der Wirtschaft sowie ihre mittelständige Struktur zu fördern sind, insbesondere aber auch dem Grundsatz gem. § 1 (6) 9 Nr. 8c BauGB, wonach die Stadt bei ihrer Planung dem Erhalt, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen hat.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,5 ha und beinhaltet in der Gemarkung Bad Hersfeld die folgenden Flurstücke: Flur 14, die Flurstücke mit den Nummern 72/70 tlw., 72/71 tlw., 72/73 tlw., 139/8, 140/10 tlw. und 141/4 tlw. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,5 ha und beinhaltet in der Gemarkung Bad Hersfeld die folgenden Flurstücke: Flur 14, die Flurstücke mit den Nummern 72/70 tlw., 72/71 tlw., 72/73 tlw., 139/8, 140/10 tlw. und 141/4 tlw.

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:

Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7.6 „Obere Kühnbach, 2. Änderung“

 

Bekanntmachung der Beteiligung

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“, Gemarkung Bad Hersfeld wird nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bebauungsplan sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen, insbesondere DIN-Vorschriften, liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit von

 

Donnerstag, den 18.04.24 bis einschließlich Freitag, den 17.05.2024  

 

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

01 - Bebauungsplan Entwurf

02 - Begründung und Umweltbericht Entwurf

03 - Realnutzungskarte

04 - Realnutzungskarte Legende

05 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

06 - Umweltrelevante Stellungnahmen

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7.6 „Obere Kühnbach, 2. Änderung“ der Kreisstadt Bad Hersfeld, Gemarkung Bad Hersfeld gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kreisstadt Bad Hersfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 (1) e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

 

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

- Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung eingegangen.

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten sowie die Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG erfüllt werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Natur und Landschaft:

Landkreis Hersfeld-Rotenburg - SG Naturschutz (01.02.2024)

  • Hinweis auf Festsetzungen zum Ausgleich im rechtskräftigen Bebauungsplan und deren tatsächliche Umsetzung. Anpassung der Bewertung des Bestandes in der „Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung“ sowie deren Überarbeitung.
  • Fehlende Angaben zu der artenreichen Ruderalvegetation und der Steinschüttung.
  • Ergänzung einer Festsetzung zur Straßenbeleuchtung um eine zeitliche Befristung der Beleuchtung oder die Installation von Bewegungsmeldern.
  • Hinweis auf den Antrag auf Ausbuchung vom Ökokonto, spätestens bei Ausnutzung des Bebauungsplanes.

Hessen Forst, Bad Hersfeld (21.12.2023)

  • Die geregelte Forstwirtschaft sowie die Holzabfuhr aus den anliegenden Waldflächen dürfen durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt werden.

Die Autobahn GmbH des Bundes (01.02.2024)

  • Das Plangebiet befindet sich teilweise auf einer artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche für die Erneuerung der BAB 4.

 

Wasser:

Die Autobahn GmbH des Bundes (01.02.2024)

  • Entwässerung der geplanten Erschließungsstraße muss so erfolgen, dass Flächen und die Entwässerung der Autobahn nicht beeinträchtigt werden.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg - SG Wasser- und Bodenschutz (01.02.2024)

  • Entwässerung erfolgt über die kommunale Kanalisation.
  • Hinweis auf die Lage des Plangebiets innerhalb des in Neufestsetzung befindlichen Heilquellenschutzgebiets.

RP Kassel, Dezernat Boden- und Wasserschutz (31.01.2024)

  • Hinweis auf die Lage des Plangebiets innerhalb des in Neufestsetzung befindlichen Heilquellenschutzgebiets und die damit verbundenen Verbote.
  • Hinweise bezüglich der Belange des vorsorgenden Grundwasserschutzes.

RP Kassel, Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte (30.01.2024)

  • Detaillierte Entwässerungsplanung ist mit dem Abwasserbeseitigungspflichtigen abzustimmen.
  • Hinweis auf erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis für eine Direkteinleitung anfallenden Niederschlagswassers in ein Gewässer oder eine Versickerung. Bei einer Einleitung ist eine Beschränkung des Drosselabflusses einzuhalten.

 

Boden:

RP Kassel, Dezernat Boden- und Wasserschutz (31.01.2024)

  • Hinweise auf verschiedene DIN-Normen bezüglich des Bodenschutzes sowie auf das Merkblatt „Bodenschutz für Bauausführende“.

 

Sonstige Hinweise:

Die Autobahn GmbH des Bundes (01.02.2024)

  • Hinweis auf die Bauverbots- und Baubeschränkungszone nach dem Bundesfernstraßengesetz.
  • Sicherheit und Leichtigkeit des laufenden Verkehrs auf der Autobahn darf durch den geplanten Ausbau der Erschließungsstraße nicht beeinträchtigt werden. Blendwirkungen sind auszuschließen.

Stadt Bad Hersfeld, intern-Fachbereich Ordnungsdienste (25.01.2024)

  • Nachweis über die mögliche Aufnahme der Verkehrsmenge, die durch die Nachnutzung der Grundstücke entsteht.
  • Beeinträchtigungen (z. B. zusätzliche Lärmemissionen) sind durch bauliche Maßnahmen für die Bewohner/innen des Bereichs Obere Kühnbach/ Hünfelder Straße zu minimieren.

Deutsche Bahn AG (01.02.2024)

  • Hinweis auf Schutzstreifen der Bahnstromleitung. Bei Anpflanzungen im Schutzstreifen sind Höhenbeschränkungen zu beachten. Aufschüttungen und Abtragungen innerhalb des Schutzstreifens sind mit der DB Energie AG abzustimmen.

 

 

Bad Hersfeld, 04.04.2024

 

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

Gez. Unterschrift

 

Anke Hofmann, Bürgermeisterin