Sach- und Rechtslage
Die Kreisstadt Bad Hersfeld beabsichtigt, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“, in dem die Ansiedelung eines bundesweit tätigen Online-Händlers realisiert wurde, weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Hierzu werden gesondert die Bebauungspläne Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ und Nr. 7.9 „Obere Kühnbach III“ aufgestellt.
Da die Erschließung der neuen Gewerbeflächen über Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ sichergestellt werden soll und die derzeitigen Darstellungen dies nicht ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan in Teilbereichen anzupassen. Hierbei handelt es sich um den nördlichen Teilabschnitt der Amazon-Straße (bisher Einbahnstraße), welche zweispurig ausgebaut werden muss, um Begegnungsverkehr zu erlauben und der zukünftigen Auslastung und Nutzung gerecht werden zu können. Durch den geplanten Ausbau der Straße sind die entsprechenden Böschungs- und Grünflächen in diesem Bereich ebenfalls anzupassen.
Die Schaffung des erforderlichen Baurechts soll über die Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans für das Gebiet erfolgen. Mittels rechtsverbindlicher Festsetzungen nach den Maßgaben des Baugesetzbuchs soll der Bereich den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Die Planaufstellung entspricht dem Grundsatz des § 1 (6) Nr. 8a BauGB, welcher besagt, dass die Belange der Wirtschaft sowie ihre mittelständige Struktur zu fördern sind, insbesondere aber auch dem Grundsatz gem. § 1 (6) 9 Nr. 8c BauGB, wonach die Stadt bei ihrer Planung dem Erhalt, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen hat.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,5 ha und beinhaltet in der Gemarkung Bad Hersfeld die folgenden Flurstücke: Flur 14, die Flurstücke mit den Nummern 72/70 tlw., 72/71 tlw., 72/73 tlw., 139/8, 140/10 tlw. und 141/4 tlw. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,5 ha und beinhaltet in der Gemarkung Bad Hersfeld die folgenden Flurstücke: Flur 14, die Flurstücke mit den Nummern 72/70 tlw., 72/71 tlw., 72/73 tlw., 139/8, 140/10 tlw. und 141/4 tlw.
Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:
Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7.6 „Obere Kühnbach, 2. Änderung“
Bekanntmachung der Beteiligung
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“, Gemarkung Bad Hersfeld wird nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bebauungsplan sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen, insbesondere DIN-Vorschriften, liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit von
Donnerstag, den 18.04.24 bis einschließlich Freitag, den 17.05.2024
außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.
Download der Planunterlagen:
02 - Begründung und Umweltbericht Entwurf
04 - Realnutzungskarte Legende
05 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
06 - Umweltrelevante Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7.6 „Obere Kühnbach, 2. Änderung“ der Kreisstadt Bad Hersfeld, Gemarkung Bad Hersfeld gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kreisstadt Bad Hersfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 (1) e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
- Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung eingegangen.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten sowie die Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG erfüllt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Natur und Landschaft:
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - SG Naturschutz (01.02.2024)
Hessen Forst, Bad Hersfeld (21.12.2023)
Die Autobahn GmbH des Bundes (01.02.2024)
Wasser:
Die Autobahn GmbH des Bundes (01.02.2024)
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - SG Wasser- und Bodenschutz (01.02.2024)
RP Kassel, Dezernat Boden- und Wasserschutz (31.01.2024)
RP Kassel, Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte (30.01.2024)
Boden:
RP Kassel, Dezernat Boden- und Wasserschutz (31.01.2024)
Sonstige Hinweise:
Die Autobahn GmbH des Bundes (01.02.2024)
Stadt Bad Hersfeld, intern-Fachbereich Ordnungsdienste (25.01.2024)
Deutsche Bahn AG (01.02.2024)
Bad Hersfeld, 04.04.2024
DER MAGISTRAT
DER KREISSTADT BAD HERSFELD
Gez. Unterschrift
Anke Hofmann, Bürgermeisterin