Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wendeberg II (Erweiterung Klinikum)“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bad Hersfeld in der Flur 5 die Flurstücke 18/1 teilweise, 19/2 teilweise, 22/2, 22/3, 23, 24, 26/1, 26/2, 27, 34/3, 96/1 teilweise, 97/3, 140/26, 161/5, 161/6 und 161/7 sowie in der Flur 6 die Flurstücke 105/6 teilweise und 105/7 teilweise. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Klinikum“ und von entsprechenden Verkehrsflächen für Park- und Stellplätze im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Freiflächen. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus der anerkannten Ökokontomaßnahme „Am Kesselberg“ (Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel, Flur 2, Flurstück 73/5 teilweise) zugeordnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Verkehrsuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Donnerstag, dem 05.10.2023 bis einschließlich Montag, dem 06.11.2023
im Internet unter der Adresse www.bad-hersfeld.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung“ und „Bauen & Wohnen“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld, Bereich Stadtplanung, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, 4. Stock, Anschlagtafel Flur. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:
Montag und Dienstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauleitverfahren@bad-hersfeld.de möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden, zu den in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung von Energie. Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.
b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Angaben und Ausführungen zum Anlass und zur Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Ermittlung der Bestandssituation mit Beschreibung der Lebensräume im Vorhabengebiet sowie zum Untersuchungsumfang und den Untersuchungsergebnissen. Konfliktanalyse, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Zusammenfassung. Es konnte eine Betroffenheit von Fledermausarten sowie der Haselmaus festgestellt werden. Das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände kann unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
c) Verkehrsuntersuchung: Angaben und Ausführungen zur Aufgabenstellung und Ausgangssituation. Verkehrsprognose 2035 mit Beschreibung der allgemeinen Entwicklungen, der speziellen Entwicklungen durch das Planvorhaben sowie der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz, Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität. Im Ergebnis kann das angrenzende Straßennetz die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig aufnehmen.
d) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zur Verkehrssituation, zum bestehenden und künftigen Verkehrsaufkommen sowie zu den Inhalten und Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung, zu Verkehrslärm- und Luftschadstoffemissionen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit, zur Wohn- und Lebensqualität der Anwohner, zu Starkregenereignissen sowie zur Ver- und Entsorgung umfassen.
Download der Planunterlagen:
1) Planzeichnung Bebauungsplan - Entwurf
4) Umweltbericht Bestandskarte
5) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
7) Umweltrelevante Stellungnahmen Teil 1
8) Umweltrelevante Stellungnahmen Teil 2
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Wendeberg II (Erweiterung Klinikum)":
Wichtige Hinweise:
Bad Hersfeld, den 04.10.2023