2023 Bebauungsplan Am Wendeberg II (Erweiterung Klinikum)

Bauleitplanung der Kreisstadt Bad Hersfeld, Kernstadt

Bebauungsplan „Am Wendeberg II (Erweiterung Klinikum)“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wendeberg II (Erweiterung Klinikum)“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bad Hersfeld in der Flur 5 die Flurstücke 18/1 teilweise, 19/2 teilweise, 22/2, 22/3, 23, 24, 26/1, 26/2, 27, 34/3, 96/1 teilweise, 97/3, 140/26, 161/5, 161/6 und 161/7 sowie in der Flur 6 die Flurstücke 105/6 teilweise und 105/7 teilweise. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.  

Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Klinikum“ und von entsprechenden Verkehrsflächen für Park- und Stellplätze im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Freiflächen. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus der anerkannten Ökokontomaßnahme „Am Kesselberg“ (Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel, Flur 2, Flurstück 73/5 teilweise) zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Verkehrsuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

 

Donnerstag, dem 05.10.2023 bis einschließlich Montag, dem 06.11.2023

 

im Internet unter der Adresse www.bad-hersfeld.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung“ und „Bauen & Wohnen“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld, Bereich Stadtplanung, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, 4. Stock, Anschlagtafel Flur. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

Montag und Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauleitverfahren@bad-hersfeld.de möglich.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

 

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden, zu den in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung von Energie. Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenentwicklungsprognose, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, eingriffsmindernde Maßnahmen, Ausführungen zu Starkregenereignissen als Folgen des Klimawandels, Eingriffsbewertung.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit vorausgehender Begutachtung der zu räumenden Flächen mit festgestelltem Gefährdungspotenzial für Fledermausarten und Haselmaus. Beschreibung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Haselmaus und Fledermaus sowie Hinweise auf die einschlägigen Vorschriften des gesetzlichen Artenschutzes.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Landschaftsschutzgebiet, Eingriffsbewertung.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Keine Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope, Hinweise auf berührte Kompensationsflächen, Eingriffsbewertung.
  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.
  • Landschaft: Bestandsbeschreibung und Eingriffsbewertung.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Schutzgüter Wohnen und Erholung, Eingriffsbewertung.
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Verweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.
  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

 

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

 

b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Angaben und Ausführungen zum Anlass und zur Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Ermittlung der Bestandssituation mit Beschreibung der Lebensräume im Vorhabengebiet sowie zum Untersuchungsumfang und den Untersuchungsergebnissen. Konfliktanalyse, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Zusammenfassung. Es konnte eine Betroffenheit von Fledermausarten sowie der Haselmaus festgestellt werden. Das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände kann unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

 

c) Verkehrsuntersuchung: Angaben und Ausführungen zur Aufgabenstellung und Ausgangssituation. Verkehrsprognose 2035 mit Beschreibung der allgemeinen Entwicklungen, der speziellen Entwicklungen durch das Planvorhaben sowie der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz, Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität. Im Ergebnis kann das angrenzende Straßennetz die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig aufnehmen.

 

d) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

 

  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Naturschutz (07.08.2023): Hinweise zur Bewertung im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsplanung.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (25.07.2023): Hinweise zur Abwasserableitung und -behandlung, zu oberirdischen Gewässern und zum Hochwasserschutz, zur Lage in festgesetzten und geplanten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie zum Verfahren bei Bodeneingriffen.
  • Kreisbauernverband Hersfeld-Rotenburg e.V. (25.08.2023): Hinweis auf Bodenversiegelung und zur landwirtschaftlichen Nutzung sowie zu Kompensationsmaßnahmen.
  • Polizeipräsidium Osthessen, Polizeidirektion Hersfeld-Rotenburg, Regionaler Verkehrsdienst (27.087.2023): Hinweise zur Verkehrssituation und zum Verkehrsgutachten.
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (15.08.2023): Hinweise auf die Lage des Plangebietes am Rande eines ehemaligen Bombenabwurfgebietes.
  • Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (10.08.2023): Hinweise zu grundsätzlichen Lärmreduktionspotenzialen im Bereich des künftigen Hubschrauber-Dachlandeplatzes.
  • Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (25.08.2023): Hinweise zur Lage in festgesetzten und geplanten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, zur Entwässerung und Versickerung von Niederschlagswasser, zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz sowie zur bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung.
  • Regierungspräsidium Kassel, Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (24.08.2023): Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie zur Entwässerungsplanung.
  • Wanderverband Hessen e.V. (11.08.2023): Anregungen zur Anbringung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse sowie zur Fassadengestaltung und -begrünung.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zur Verkehrssituation, zum bestehenden und künftigen Verkehrsaufkommen sowie zu den Inhalten und Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung, zu Verkehrslärm- und Luftschadstoffemissionen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit, zur Wohn- und Lebensqualität der Anwohner, zu Starkregenereignissen sowie zur Ver- und Entsorgung umfassen.

 

Download der Planunterlagen:

1) Planzeichnung Bebauungsplan - Entwurf

2) Begründung - Entwurf

3) Umweltbericht - Entwurf

4) Umweltbericht Bestandskarte

5) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

6) Verkehrsuntersuchung

7) Umweltrelevante Stellungnahmen Teil 1

8) Umweltrelevante Stellungnahmen Teil 2

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Wendeberg II (Erweiterung Klinikum)":

 

Wichtige Hinweise:

  • Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
  • Der Inhalt dieser Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

 

 

Bad Hersfeld, den 04.10.2023