Sach- und Rechtslage
Die Kreisstadt Bad Hersfeld beabsichtigt, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“, in dem die Ansiedelung eines bundesweit tätigen Online-Händlers realisiert wurde, weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Hierzu werden gesondert die Bebauungspläne Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ und Nr. 7.9 „Obere Kühnbach III“ aufgestellt.
Da die Erschließung der neuen Gewerbeflächen über Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ sichergestellt werden soll und die derzeitigen Darstellungen dies nicht ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan in Teilbereichen anzupassen. Hierbei handelt es sich um den nördlichen Teilabschnitt der Amazon-Straße (bisher Einbahnstraße), welche zweispurig ausgebaut werden muss, um Begegnungsverkehr zu erlauben und der zukünftigen Auslastung und Nutzung gerecht werden zu können. Durch den geplanten Ausbau der Straße sind die entsprechenden Böschungs- und Grünflächen in diesem Bereich ebenfalls anzupassen.
Die Schaffung des erforderlichen Baurechts soll über die Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans für das Gebiet erfolgen. Mittels rechtsverbindlicher Festsetzungen nach den Maßgaben des Baugesetzbuchs soll der Bereich den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Die Planaufstellung entspricht dem Grundsatz des § 1 (6) Nr. 8a BauGB, welcher besagt, dass die Belange der Wirtschaft sowie ihre mittelständige Struktur zu fördern sind, insbesondere aber auch dem Grundsatz gem. § 1 (6) Nr. 8c BauGB, wonach die Stadt bei ihrer Planung dem Erhalt, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen hat.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“ umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,5ha und beinhaltet in der Gemarkung Bad Hersfeld die folgenden Flurstücke: Flur 14, die Flurstücke mit den Nummern 141/4, 138/6, 139/8, 72/70, 140/10 tlw., 142/1 tlw., 72/71 tlw., 72/72 tlw., 72/73 tlw. und 73/18 tlw. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.
Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7.6 „Obere Kühnbach, 2. Änderung“.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung Bebauungsplans Nr. 7.6 „Obere Kühnbach“, Gemarkung Bad Hersfeld gefasst und beschlossen, diesen nach § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen:
von Freitag, den 22.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 02.02.2024
in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld, Bereich Stadtplanung, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, 4. Stock, Anschlagtafel Flur für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist mit Ausnahme an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung zwischen den Jahren im Zeitraum vom 27.12.2023 bis zum 29.12.2023 (mit Ausnahme des Notdienstes) geschlossen bleibt. In dieser Zeit ist die Einsichtnahme vor Ort nicht möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.
Download der Planunterlagen:
2 - Begründung und Umweltbericht Vorentwurf
4 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Wichtige Hinweise
Bad Hersfeld, den 12.12.2023