2023 Bebauungsplan Nr. 4.17 Seilerweg - Campus II und 8. FNP-Änderung

Bebauungsplan Nr. 4.17 "Seilerweg - Campus II" und 8. Flächennutzungsplanänderung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 4.17 sowie der 8. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 01.02.2018 für den Bebauungsplan Nr. 4.17 “Seilerweg - Campus II“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss und am 28.05.2015 für die 8. Flächennutzungsplanänderung den Aufstellungsbeschluss nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betreibt westlich des Seilerwegs auf den Flurstücken 70/1, 67/3 und 67/9 (Parkplätze) der Flur 5 in der Gemarkung Bad Hersfeld ihren Hochschulstandort in Bad Hersfeld.

Aufgrund des Mangels an Hörsälen wurde mit Genehmigung der Naturschutzbehörden ein temporäres Hörsaalgebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Flurstück 4/1 genehmigt. Nun soll das Flurstück 4/1 für eine dauerhafte Nutzung durch den Campus der DGUV überplant werden. In diesem Zuge soll auf dem genannten Flurstück auch Baurecht für einen Parkplatz und eine Multifunktionsfläche geschaffen werden.

In der Vergangenheit wurden aufgrund der Erweiterungswünsche der DGUV mehrere Bauleitplanverfahren für den Bereich des Campus angesetzt. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 4.17 überplant all diese Ansätze sowie den vorhandenen, rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 4.14 und aktualisiert somit auch die Bestandslage für den gesamten Bereich des bestehenden Campus westlich des Seilerwegs.

Für die Umsetzung im Bereich südlich des Seilerwegs (Flurstück 4/1) ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig, sodass der derzeit als landwirtschaftliche Fläche bezeichnete Bereich zukünftig auch als Sonderbaufläche Schulungszentrum ausgewiesen wird.

Die Entwürfe zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung wurden bereits vom 25.09.2018 bis 08.10.2018 öffentlich ausgelegt und parallel die frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die hieraus resultierenden Änderungen in den vorliegenden Planentwürfen sind:

  1. Angleichen des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung an den Teilbereich des Bebauungsplanes östlich des Seilerwegs,
  2. Anpassung des Planbereichs östlich des Seilerwegs durch u.a. Reduzierung der beplanten Fläche, Übernahme der Maße des bestehenden Baukörpers und Angleichen des Baufensters,
  3. Aufnahme des Flurstücks 67/6 als Parkfläche für die DGUV,
  4. Berichtigung der Darstellung der Parkfläche auf Flurstück 67/10 als öffentliche Parkfläche,
  5. Verzicht eines Umweltberichts gem. Anlage 1 Nr. 18.7.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
  6. Ergänzen von Bestandsgehölzen und Anpassung von Grünflächen.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich des Stadtkerns und wird von den Straßen „Seilerweg“ und „Am Wendeberg“ umfasst. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 67/10, 67/9, 67/3, 70/1, 4/1, 106/4 sowie teilweise 76 und 107 der Flur 5 in der Gemarkung Bad Hersfeld und erfasst somit eine Fläche von ca. 3,1 ha.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich ausschließlich über das Flurstück 4/1 der Flur 5 in der Gemarkung Bad Hersfeld mit einer Größe von 4.142 m2. Das Plangebiet ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich:

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung (genordet, ohne Maßstab)

 

Offenlage

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründungen liegen

 

von Fr., den 1. September 2023 bis einschließlich Fr., den 29. September 2023

 

in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld, Bereich Stadtplanung, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich (Telefon 06621-201788, 201780, 201796). Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Für den Bauleitplan sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Bestandserfassung und -bewertung/ Biotoptypenkartierung

 

 

Download der Planunterlagen:

01 - Bebauungsplan - Entwurf

02 - Begründung Bebauungsplan - Entwurf

03 - 8. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf

04 - Begründung 8. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf

05 - Bestandserfassung und -bewertung/ Biotoptypenkartierung

 

 

Wichtige Hinweise

  • Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
  • Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden im Auslegungszeitraum auch über das hessische Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

 

 

Bad Hersfeld, den 30.08.2023