8. Änderung des Flächennutzungsplanes

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bad Hersfeld

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 28.05.2015 für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.08.2023 bekannt gemacht.

Nach der Aufstellung im Jahr 2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde das Verfahren mit verkleinertem Geltungsbereich fortgeführt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veranlasst. Aufgrund der aktuell vorgesehenen Erweiterungen des Hochschulstandorts wird das Verfahren nun mit vergrößertem Geltungsbereich erneut von Beginn an durchgeführt. Die bereits erfolgten Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit sind daher zu wiederholen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Hochschulstandortes in Bad Hersfeld am Seilerweg wird eine Flächennutzungsplanänderung angestrebt. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zur Unterstützung des wachsenden Bedarfs durch steigende Studierendenzahlen.

Geplant sind der Neubau einer Mensa sowie eines Bettenhauses mit 50 Betten. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft zu Sonderbaufläche „Schulungszentrum“ erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 4/1 sowie Teile des Flurstücks 4/2 der Flur 5, welche in der Gemarkung Bad Hersfeld liegen. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst 8.972 m².

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:

Abbildung: Lage des Geltungsbereiches

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

Abbildung: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Sonderbaufläche Schulungszentrum)

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Begründung, die vorliegenden Biotoptypenkartierungen und Arteneinschätzungen sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom

 

3. September 2025 bis einschließlich 2. Oktober 2025

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

8. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf

8. Flächennutzungsplanänderung Begründung - Entwurf

Bestandserfassung und – bewertung/ Biotoptypenkartierung für das Flurstück 4/1 (2018)

Biotoptypenkartierung sowie Artenschutzrechtliche Einschätzung für den Teil des Flurstücks 4/2 (2025)

 

Wichtige Hinweise:

- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

Bad Hersfeld, 21.08.2025