1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.2.3 Stiftsbezirk

Bebauungsplan Nr. 13.2.3 “Stiftsbezirk“ –  1. Änderung 

 

I. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.2.3 “Stiftsbezirk“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 13.2.3 “Stiftsbezirk“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Bad Hersfeld die Flurstücke 13/21, 13/22, 198/20, 198/21, 198/22, 208/97, 280/6, 283/2, 288/3, 288/4, 288/5, 332/6, 332/7, 332/8, 333/15, 333/20, 333/21, 333/9, 334/2, 334/7, 334/13, 335/17, 344/14, 344/15, 344/17, 344/18, 344/20, 344/26, 344/27, 344/28, 344/38, 344/39, 345/14 und 346/8 der Flur 44 sowie die Flurstücke 7/5, 7/7 und 7/8 der Flur 45. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst ca. 2,6 ha.

 

Der Geltungsbereich ist aus den Markierungen der folgenden Abbildungen ersichtlich:

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

Abbildung: Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 09.07.2025)

 

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.2.3 „Stiftsbezirk“ ist die geplante Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes für die Bad Hersfelder Festspiele auf dem Gelände des ehemaligen Zollhauses. Dafür sind Anpassungen der bisherigen Festsetzungen, insbesondere der Baugrenze und Höhenentwicklung, erforderlich. Diese wurden mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Vorgesehen ist ein Neubau mit zwei Vollgeschossen und einem zurückversetzten Staffelgeschoss.

Neben dem Bereich für das Funktionsgebäude wurde der Geltungsbereich nach Süden erweitert, um veraltete Festsetzungen des alten Bebauungsplanes an die heutige städtebauliche Situation anzupassen. Dazu zählen Änderungen der Nutzung im Bereich der Seniorenresidenz, Anpassung von Baugrenzen, baulicher Nutzung und der Baumstandorte.

Ziel der Planänderung ist es somit, die bauliche Entwicklung des neuen Funktionsgebäudes zu ermöglichen sowie städtebauliche Unstimmigkeiten im bebauten Bestand zu bereinigen.

 

III. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit

 

vom 24. Juli 2025 bis einschließlich 25. August 2025

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

1 - Bebauungsplan - Entwurf

2 - Begründung - Entwurf

 

Wichtige Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegebenen Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

 

Bad Hersfeld, 10.07.2025

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin