Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 23.03.2023 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes SO 5 “Hinter der Kirche“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Verfahrensart
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes SO 5 “Hinter der Kirche“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet des ursprünglichen Bebauungsplanes SO 5 „Hinter der Kirche“ sowie der zugehörigen 1. Änderung und 2. Änderung ist heute weitestgehend umgesetzt. Letztlich sind nur noch 4 Flurstücke unbebaut, die derzeit als Mischgebiet ausgewiesen sind.
Da in dem Rest des als Mischgebiet ausgewiesenen Areals im Bestand nur Wohngebäude vorhanden sind und für die freien Grundstücke keine Mischnutzung denkbar ist, soll dieser Bereich in der 3. Änderung des Bebauungsplanes als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Um die Bebauung und somit die Entwicklung des Quartiers zu steuern, wurden die Baugrenzen für den Bereich der freien Grundstücke geringfügig angepasst und im Sinne der Nachverdichtung ein neues Baufenster festgelegt.
Um die Erschließung und sichere Zuwegung zu den vier Baugrundstücken zu sichern, ist im Bebauungsplan eine 5m breite Verkehrsfläche an der westlichen Grenze des Plangebiets angedacht, die auch einen 2m breiten Bereich für Fußgänger vorsieht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Sorga die Flurstücke 61/3, 61/4 und 61/5 der Flur 12 sowie die Flurstücke 87/4, 87/5, 87/6, 87/7, 88/3, 88/6, 94/3, 94/5, 94/6, 95/2 und 95/3 der Flur 15. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 1,3 ha.
Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:
Abbildung: Lage des Geltungsbereiches
© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)
Abbildung: Geltungsbereich der 3. Änderung
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Textbebauungsplanes liegt in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom
20. Februar 2024 bis einschließlich 19. März 2024
während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).
Download der Planunterlagen:
Wichtige Hinweise:
- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.
Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.
Bad Hersfeld, 07.02.2024
DER MAGISTRAT
DER KREISSTADT BAD HERSFELD
gez.
Anke Hofmann, Bürgermeisterin