Bebauungsplan Nr. 4.11 Homberger Straße Dippelstraße 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 4.11 "Homberger Straße - Dippelstraße" - 3. Änderung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.11 “Homberger Straße – Dippelstraße“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens  nach  Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Verfahrensart

Da die Grundzüge der ursprünglichen Bauleitplanung nicht berührt werden, erfolgt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.11 „Homberger Straße - Dippelstraße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

Ziel und Zweck der Planung

In Vorbereitung für den Bebauungsplan Nr. 4.12 „Wevergelände“ soll mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung der Lärmschutz für die umgebende Wohnbebauung gewährleistet werden. Aktuell ist der Geltungsbereich als „Industriegebiet“ ausgewiesen, wie es der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 4.11 anhand des damals schon historisch gewachsenen Gebietes festschrieb. Die Genehmigungsunterlagen der heute ansässigen Firma enthalten keine Festsetzungen der Lärmgrenzen. Nach dem aktuellen Lärmschutzgutachten hat diese nur geringfügige Lärmemissionen.

Für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4.12 „Wevergelände“ tritt nun die Problematik ein, dass die neue Ausweisung „Urbanes Wohnen“ an ein „Industriegebiet“ stoßen würde. Aus diesem Grund soll die Industriefläche an den vorhandenen Bestand angepasst werden, um auch den Umgebungsschutz der vorhandenen Wohnbebauung zu gewährleisten. Hierzu soll anstelle des „Industriegebietes“ für den Bestand ein „Gewerbegebiet“ mit den Lärmwerten nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm (Tags 65 dB / Nacht 50 dB) festgesetzt werden. Die vorliegende Bebauungsplanänderung beschränkt sich ausschließlich auf diese Anpassung der Art der baulichen Nutzung mit den entsprechenden Vorgaben der TA-Lärm.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Hotel, Fachklinik, Abfüllanlage“ umfasst die Flurstücke 17/4, 17/9, 17/10, 17/11, 17/12, 17/15, 124/2, 129/6, 129/7, 134/4 und teilw. 134/5 der Flur 41, welche in der Gemarkung Bad Hersfeld liegen. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 2,7 ha.

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:

Abbildung: Lage des Geltungsbereiches

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

 

Geltungsbereich der 3. Änderung

 

Für den Bauleitplan sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Auf die Erstellung eines Umweltberichts wird verzichtet, da es sich ausschließlich um eine Änderung der Art der baulichen Nutzung von Industriegebiet in Gewerbegebiet handelt. Des Weiteren sind die Flächen im Bestand bereits versiegelt und größtenteils bebaut.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Textbebauungsplanes liegt in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom

 

12. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024

 

 

während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

 

Download der Planunterlagen:

Bebauungsplan - Entwurf

Begründung - Entwurf

 

Wichtige Hinweise:

- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

Bad Hersfeld, 06.02.2024

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin