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Bauen & Wohnen2018: Edeka-Markt Rechberggelände
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13.5.3 (§ 13a BauGB)

„EDEKA-Markt - Bad Hersfeld“

In den Jahren 2002/2003 und 2013/2014 wurden vor dem Hintergrund der marktwirtschaftlichen Entwicklung Einzelhandelsgutachten im Auftrag der Stadt Bad Hersfeld (Sanierungsträger NH ProjektStadt) durch die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, erstellt. Auf der Basis der vorliegenden Gutachten wird ein Entwicklungskonzept für die Zukunft der Innenstadt erarbeitet. Das aktuell vorliegende Einzelhandelsgutachten von 2013/2014 wurde der Änderung des Flächennutzungsplans zu Grunde gelegt und durch eine Auswirkungsanalyse der GMA, beauftragt durch die Stadt, ergänzt.
Im Bereich Hubertusweg und Heinrich-von-Stephan-Straße (sogenanntes Rechberg-Gelände) betreibt der EDEKA Einzelhändler Thorsten Hellwig einen Lebensmittelmarkt, inklusive Getränkemarkt von ca. 2.400 m² Verkaufsfläche (VK). Ein bestehender Mietvertrag läuft im September 2016 aus und wird aufgrund der geplanten Erweiterung des angrenzenden OBI-Marktes nicht verlängert. Durch den Erwerb des Postareals beabsichtigt Herr Thorsten Hellwig eine Ersatzfläche für den entfallenen Standort zu schaffen. Um den Betrieb, das Versorgungsangebot und die insgesamt 36 Arbeitsplätze nicht zu gefährden, muss dringend eine Alternativlösung entwickelt werden. Im Endeffekt werden ca. 60 Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen. Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung der beschriebenen Ziele soll der aufzustellende Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB dienen.

 

Bebauungsplan "Edeka-Markt" (Stand Februar 2019)

Begründung mit textlichen Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr . 13.5.3 "Edeka-Markt - Bad Hersfeld" (Stand Februar 2019)

 

(nicht rechtskräftig)

 

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