Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“– Gemarkung Petersberg und Bad Hersfeld und die 20. Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“– Gemarkung Petersberg und Bad Hersfeld und die 20. Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

 

I. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. In o. g. Sitzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld ebenfalls beschlossen, parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem erforderlichen Teilbereich durchzuführen.

 

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Größe von ca. 114.943 m2 und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Petersberg, Flur 7, Flurstücke Nr. 7 tlw., 10, 11, 12, 13, 14/1, 15/5, 15/6, 15/7 und 15/8 sowie Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 14, Flurstück 140/12 tlw., 140/13, 141/6, 141/7, 141/8 tlw., 141/9, 142/2, 142/3, 142/4 und 143 tlw. sowie in der Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 12, das Flurstück Nr. 425 ein. Das Vorhabengebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 11,5 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.

 

Der Geltungsbereich ist aus den Markierungen der folgenden Abbildungen ersichtlich:

Abb. 1: Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Hersfeld aus dem Jahr 2009 ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) S. 1 BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für „Gewerbliche Baufläche“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Stadt Bad Hersfeld. Der FNP wird gem. § 8 (3) S. 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. In dem erforderlichen Teilbereich wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gewerbliche Baufläche“ umgewidmet.

 

Abb. 2: Geltungsbereich der 20. Flächennutzungsplanänderung.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Bad Hersfeld plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“, um Baurecht für eine multifunktionale Gewerbe- und Logistikimmobilie auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche (ca. 11,5 ha) zu schaffen. Ziel ist die Ansiedlung eines bundesweit tätigen Unternehmens in direkter Nähe zu einem bestehenden Online-Händler im benachbarten Gewerbegebiet Nr. 7.6. Die günstige Lage nahe der BAB 4 und die bestehende Nachfrage nach angrenzenden Gewerbeflächen begründen die Entwicklung.

Die Immobilie soll flexibel nutzbar sein, um wechselnden Nutzungsanforderungen gerecht zu werden. Der Geltungsbereich wird als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO ausgewiesen, was einen 24-Stunden-Betrieb erlaubt. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Amazonstraße. Die Planung dient der wirtschaftlichen Entwicklung, Arbeitsplatzsicherung und -schaffung gemäß § 1 (6) Nr. 8a und 8c BauGB.

 

III. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit

 

vom 20. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de und/ oder verfahren@regiokonzept.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

1 - Bebauungsplan - Vorentwurf

2 - Bebauungsplan Begründung und Umweltbericht - Vorentwurf

3 - Vorhaben- und Erschließungsplan

4 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

6 - 20. Änderung Flächennutzungsplan - Vorentwurf

7 - 20. Änderung Flächennutzungsplan Begründung und Umweltbericht - Vorentwurf

8 - Bodenhydrologische Untersuchung

9 - Immissionsschutz Gutachten

10 - Verkehrsuntersuchung 

11 - Geotechnische Stellungnahme

12 - Entwässerungskonzept

 

Wichtige Hinweise:

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der 06621 201-780 und -788 oder über E-Mail an bauleitverfahren@bad-hersfeld.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ sowie die zugehörige Flächennutzungsplanänderung gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kreisstadt Bad Hersfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

 

Bad Hersfeld, 08.10.2025

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin