Bebauungsplan Nr. KA 4 “Oberer Dorngarten“ - 1. Änderung der Stadt Bad Hersfeld, Stadtteil Kathus

Bebauungsplan Nr. KA 4 “Oberer Dorngarten“ - 1. Änderung der Stadt Bad Hersfeld, Stadtteil Kathus

 

 

I. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. KA 4 „Oberer Dorngarten“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. KA 4 „Oberer Dorngarten“ umfasst die Flur 1 mit dem Flurstück 148/4.  Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von 0,8 ha.

Der Geltungsbereich ist aus den Markierungen der folgender Abbildung ersichtlich:

Abbildung: Plangebiet und Geltungsbereich (rote Linie) – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. KA 4.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. KA 4 „Oberer Dorngarten“ in Bad Hersfeld, Stadtteil Kathus, dient der Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr) sowie für Wohnbebauung am südwestlichen Ortsrand.

Ziel ist der Neubau eines modernen Feuerwehrhauses für Kathus und Sorga, da das bestehende Gebäude nicht mehr den Anforderungen entspricht. Gleichzeitig sollen acht neue Bauplätze für Einfamilienhäuser im östlichen Teil des Plangebiets geschaffen werden.

Die Planung nutzt eine bestehende Baulücke im Innenbereich und folgt dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (§ 1a Abs. 2 BauGB). Die Änderung erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung und berücksichtigt notwendige Ausnahmen vom Anbauverbot an der Kreisstraße (K 2) unter Auflagen von Hessen Mobil.

 

 

III. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit

 

vom 20. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

1 - Bebauungsplan - Vorentwurf

2 - Begründung und Umweltbericht - Vorentwurf

 

Wichtige Hinweise:

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der 06621 201-780 und -788 oder über E-Mail an bauleitverfahren@bad-hersfeld.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7.8 „Obere Kühnbach II“ sowie die zugehörige Flächennutzungsplanänderung gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kreisstadt Bad Hersfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

 

Bad Hersfeld, 08.10.2025

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin