8. Änderung des Flächennutzungsplanes

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bad Hersfeld

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 28.05.2015 für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.08.2023 bekannt gemacht.

Nach der Aufstellung im Jahr 2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde das Verfahren mit verkleinertem Geltungsbereich fortgeführt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veranlasst. Aufgrund der aktuell vorgesehenen Erweiterungen des Hochschulstandorts wird das Verfahren nun mit vergrößertem Geltungsbereich erneut von Beginn an durchgeführt. Die bereits erfolgten Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit werden daher wiederholt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat vom 03.09.2025 bis 02.10.2025 stattgefunden.

Ziel und Zweck der Planung

Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Hochschulstandortes in Bad Hersfeld am Seilerweg wird eine Flächennutzungsplanänderung angestrebt. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zur Unterstützung des wachsenden Bedarfs durch steigende Studierendenzahlen.

Geplant sind der Neubau einer Mensa sowie eines Bettenhauses mit 50 Betten. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft zu Sonderbaufläche „Schulungszentrum“ erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 4/1 sowie das Flurstück 4/3 (ehemals Teil des Flurstücks 4/2) der Flur 5, welche in der Gemarkung Bad Hersfeld liegen. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst 8.972 m².

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:

Abbildung: Lage des Geltungsbereiches

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

Abbildung: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung

 

Umweltbezogene Informationen

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten (Anlage zum Umweltbericht) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

Fläche und Boden (Umweltbericht, Kap. 2.3):
Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter und teilweise bereits versiegelter Flächen; Beschreibung der Bodenverhältnisse, bestehender Vorbelastungen, nicht vorhandener Altlasten sowie möglicher baubedingter Auswirkungen; Hinweise zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG auf nachgelagerter Planungsebene. Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Grund- und Oberflächenwasser (Umweltbericht, Kap. 2.4):
Lage des Plangebiets innerhalb von Heilquellenschutzgebieten; Angaben zum betroffenen Grundwasserkörper; Auswirkungen der Versiegelung auf die Grundwasserneubildung; Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie zu Maßnahmen zum Schutz des angrenzenden Grabens. Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Klima und Luft (Umweltbericht, Kap. 2.5):
Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und vorhandener Vorbelastungen; Bewertung möglicher Auswirkungen durch zusätzliche Bebauung; Hinweise zu Maßnahmen zur Minderung lokalklimatischer Effekte, insbesondere durch Begrünungsmaßnahmen. Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und Artenschutz (Umweltbericht, Kap. 2.2 sowie Anlage „Biotoptypenkartierung und artenschutzrechtliche Einschätzung“):
Darstellung der vorhandenen Biotoptypen und Vegetationsstrukturen; Bewertung der planbedingten Auswirkungen; potenzielle Betroffenheit geschützter Arten (u. a. Brutvögel, Fledermäuse); Hinweise zu artenschutzrechtlichen Anforderungen sowie zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; Erhalt einer gesetzlich geschützten Allee. Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Landschaftsbild (Umweltbericht, Kap. 2.6):
Beschreibung und Bewertung des vorbelasteten Landschaftsbildes; Einschätzung der Auswirkungen der geplanten Nutzungserweiterung sowie Hinweise zu gestalterischen Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung. Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit (Umweltbericht, Kap. 2.1):
Aussagen zur Wohn-, Wohnumfeld- sowie Erholungs- und Freizeitfunktion; Bewertung möglicher Auswirkungen; Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Kultur- und sonstige Sachgüter (Umweltbericht, Kap. 2.7):
Hinweise zum Nichtvorhandensein bekannter Bau- und Bodendenkmäler sowie zum denkmalrechtlichen Umgang mit Zufallsfunden.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Umweltbericht, Kap. 2.8):
Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; Feststellung, dass keine darüber hinausgehenden, erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom

 

20.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026

 

während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

8. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf

Begründung zur 8. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf

Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung und artenschutzrechtlicher Einschätzung

Umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

Wichtige Hinweise:

- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

 

Bad Hersfeld, 07.01.2026