Bebauungsplan Nr. 11.17 Trox - Bad Hersfeld & 17. FNP-Änderung

Bebauungsplan Nr. 11.17 "Trox - Bad Hersfeld" und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Die Kreisstadt Bad Hersfeld beabsichtigt, im Südwesten der Stadt für den Bereich eines ortsansässigen Betriebes einen Bebauungsplan aufzustellen. Bei der Firma handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der Ventilatoren für die technische Gebäudeausstattung, Entrauchung und Lüftung herstellt. Für die zukunftsorientierte Entwicklung ist es für das Unternehmen notwendig, den bisherigen Standort zu erweitern. Dazu ist vorgesehen die südwestlich angrenzende Fläche in das Betriebsgelände einzugliedern.

Mit dem Bebauungsplan soll die Weiterführung der an diesem Standort ansässigen Firma gesichert werden. Neben der eigentlichen Erweiterungsfläche werden die vorhandenen Betriebsanlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Sicherung des Bestands mittels rechtsverbindlicher Festsetzungen (Ausweisung eines Industriegebiets) in das Plangebiet des Bebauungsplans einbezogen.

Die Erschließung des Plangebiets ist durch die bestehende, ausreichend dimensionierte Betriebszufahrt im nördlichen Teilbereich gesichert und bedarf für die Betriebserweiterung daher keiner weiteren Anpassung.

Das geplante Vorhaben entspricht den Grundsätzen des § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bebauungsplänen den Belangen der Wirtschaft und auch ihrer mittelständischen Struktur Rechnung zu tragen ist.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen. Beide Verfahren werden gem. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB parallel durchgeführt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11.17 „Trox – Bad Hersfeld“ umfasst eine Gesamtgröße von ca. 3,6 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 17, Flst.-Nr. 1/1, 1/3, 2/6, 2/7, 2/8, 144/1, 157/3, 158/24 (tlw.), 158/25 (tlw.), und 156/51 (tlw.) sowie Flur 18, Flst.-Nr. 62/1, 62/6, 62/8, 62/9 (tlw.), 62/10 (tlw.), 62/12 und 62/13.

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Bad Hersfelder Kernstadt. Die Vorhabenfläche liegt angrenzend an das Naturschutzgebiet „Alte Fulda bei Bad Hersfeld“ und wird im Westen von der B 62, der BAB 4 im Süden, der teilweise stillgelegten Bahnstrecke „Bad Hersfeld - Treysa“ im Osten und der Zufahrt zum Betriebsgelände im Norden begrenzt. Innerhalb der Planfläche befinden sich bereits Gebäude und Anlagen des bestehenden Gewerbebetriebs TROX X-FANS GmbH, die weiterhin genutzt werden sollen.

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:

Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 11.17

 

Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan (FNP) in dem erforderlichen Bereich geändert. Inhalt der FNP-Änderung ist, den bisher als Grünfläche dargestellten südlichen Teilbereich in eine geplante gewerbliche Baufläche umzuwidmen. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Abbildung: Geltungsbereich 17. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bebauungsplan sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen, insbesondere DIN-Vorschriften, liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit von

 

Donnerstag, den 25.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 29.05.2024

 

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

01 - Bebauungsplan Entwurf

02 - Begründung und Umweltbericht Entwurf

03 - Realnutzungskarte

04 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

05 - Ergebnisbericht Fauna-Untersuchungen

06 - Brutvogelkartierung

07 - Fledermausarten Kartierung

08 - Faunistische Datenerhebung

09 - 17. Änderung Flächennutzungsplan Planzeichnung Entwurf

10 - 17. Änderung Flächennutzungsplan Begründung und Umweltbericht Entwurf

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11.17 „“Trox – Bad-Hersfeld“ und die entsprechende Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kreisstadt Bad Hersfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 (1) e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

 

 

Bad Hersfeld, 09.04.2024

 

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

Gez. Unterschrift

Anke Hofmann, Bürgermeisterin