Bebauungsplan Nr. 4.12 Wevergelände

Bebauungsplan Nr. 4.12 "Wevergelände"

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 11.11.2021 für den Bebauungsplan Nr. 4.12 “Wevergelände“ den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Verfahrensart

Die Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, wodurch das vereinfachte Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a, Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zur Anwendung kommt.

Ziel und Zweck der Planung

Das nordöstlich an den Schildepark angrenzende „Wever-Gelände“ soll zu einem urbanen, gemischt genutzten Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil entwickelt werden, da die bisherigen gewerblichen Nutzungen obsolet geworden sind und nur noch in untergeordnetem Maße aktiv sind. Die Erfolge der bisherigen Konversion im Schildepark sollen auf diese Weise weitergeführt werden und im Zusammenhang mit der weiteren Innenentwicklung zu einer nachhaltigen Entfaltung der Vorteile einer nutzungsgemischten, urbanen Bebauungsstruktur führen.

Für das „Wever-Gelände“ wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, auf dessen Grundlage das Gebiet entwickelt werden soll. Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird der Siegerentwurf umgesetzt. Nunmehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes vor. Im Wesentlichen wurde der Wettbewerbsentwurf umgesetzt und an vorhandene Gegebenheiten angepasst.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bad Hersfeld die Flurstücke 17/4, 17/9, 17/10, 17/11, 17/12, 17/15, 124/2, 129/6, 129/7, 134/4, 134/5, 140/1, 8/1, 8/2, 8/3, 10/9, 44/24 tlw., 44/23 tlw., 117, 118, 119/1, 119/114, 180/112, 149/1 tlw., 154/1 tlw., 157/2 der Flur 41. Somit umfasst der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von rund 4,0 ha.

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildungen ersichtlich:

Abbildung: Lage des Geltungsbereiches

© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)

 

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Stand: 09.04.2024)

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sowie alle den Bebauungsplan betreffenden Normen, insbesondere DIN-Vorschriften, liegen in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit von

 

Donnerstag, den 18.04.24 bis einschließlich Freitag, den 17.05.2024  

 

 

außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.

 

Download der Planunterlagen:

01 - Bebauungsplan Entwurf

02 - Begründung Entwurf

03 - Energiekonzept Wever-Quartier

04 - Schalltechnische Untersuchung

05 - Verkehrsuntersuchung

06 - Wettbewerb Wever-Areal Auslobung Teil A-C

07 - Wettbewerb Wever-Areal Preisgerichtsprotokoll

08 - Machbarkeitsstudie Bauland-Offensive Hessen

09 - Umwelt- und geotechnische Umweltuntersuchung

10 - Gutachten Bodenverunreinigung

11 - Konzeptstudie Entwässerung

12 - Artenschutz Kurzgutachten 1. Bauabschnitt

13 - Artenschutz Vermerk zur Anbringung von Nistkästen

14 - Aktenvermerk Umgang mit dem Lärmkonflikt

15 - Einzelhandelsgutachten für die Stadt Bad Hersfeld, 11.02.2019

16 - Radverkehrskonzept Stadt Bad Hersfeld 2015

 

Wichtige Hinweise:

- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

Bad Hersfeld, 04.04.2024

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin