01.11.2024
Geh- und Radwege durch Heckenbewuchs nur eingeschränkt benutzbar
In der Kreisstadt ist vermehrt festzustellen, dass die Benutzung von Geh- und Radwegen durch Hecken und Sträucher der angrenzenden privaten Grundstücke erschwert ist. Sicherlich ist dies auch dem diesjährigen Wetter geschuldet, das die Anpflanzungen hat stark wachsen lassen.
Gleichwohl sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, Ihre Hecken etc. so zurück zu schneiden, dass keine Behinderungen für Dritte entstehen:
Die Stadtverwaltung bitte alle Grundstückeigentümer, ihre an öffentliche Wege angrenzenden Grundstücke zu überprüfen und einen notwendigen Rückschnitt zeitnah vorzunehmen.
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